gegeben, ein solches Verfahren durch Berufung auf dieOrdnung des allgemein geltenden Kirchenrechtes zu recht-fertigen. Die Gaugrafen Warin und Ruodhart, derEine über das Thurgau und Linzgau, der Andere überdas Argengau gesetzt, vereinigten sich mit dem damaligenBischof von Konstanz Sidonius, der 746 diesen Stuhlbestiegen hatte, und dem schon längst der Mund nach denFleischtöpfen des reichen Stiftes wässerte und darum dessenSelbstverwaltung schon längst ein Dorn im Auge war,zur Entrechtung und Knechtung der verhaßten Abtei. Sieeröffneten ihre Feindseligkeiten mit allerlei Maßregeln desDruckes und der Verfolgung; aber Othmar wandte sichpersönlich an den allvcrmögenden Schirmvogt seines Klo-sters und erwirkte die Erneuerung der Zusage seinesSchutzes. Doch auf einer zweiten Reise nach dem Hofefingen ihn die Wegelagerer weg und sperrten ihn aus diegrundlose, durch einen falschen Zeugen erhärtete Beschul-digung des Ehebruchs hin in einen Thurm der BurgBodmann am Bodensee. Nur der Fürsprache eines ala-»mimischen Großen, Gotzebert, hatte er es zu danken, baß ervon dort aus aus die Rheininsel Stein verwiesen wurde,wo er bald daraus am 16. November 759 selig im Herrneinschlief. Und nun setzte der Bischof von Constanz denMönchen von St.Eallen einen Abt in der Person einesihm ergebenen Mönches Johann aus Reichenau undlleß sich von demselben eine Urkunde über die Unterwer-fung des Klosters unter den bischöflichen Stuhl von Con-sranz ausstellen. Im Monat Mai des folgenden Jahres^ 760) erscheint sodann Sidonius persönlich vo-r Pipin unddringt schon auf der Rückkehr vom Hofe desselben, somitobne Zweifel dazu ermächtigt, als ergrimmter Gebieter in"'e Mauern des Friedens; aber auf dem Fuße folgt ihm
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