138
vero äemontss voZanosguo juaieautos, bsorstiei äoZmatisinkaminw snstlnore, nee oonoiliavulA eorum eeelesiaruinllomeo aeeipere, ckivina primum vinäieta, post etiam mo-tus nostii, c>uam ex ooelesti arbitrio sumpseriwus, ultionepleetenäos, (Wir wollen, daß sämmtliche Völker, die un-serem Szepter unterworfen sind, in derjenigen Religionleben, welche der heilige Apostel Petrus, wie die bis jetztvon ihm eingeführte Religion erklärt, den Römern über-geben hat, d. h. daß wir der apostolischen und evangeli-schen Lehre gemäß des Vaters und des Sohnes und desheiligen Geistes Eine Gottheit von gleicher Majestät undals heilige Dreieinigkeit glauben. Wir befehlen, daß diediesem Gesetze folgen, den Namen katholischer Christenannehmen, die klebrigen aber, die wie für wahnsinnig undgeisteskrank erklären, die Schmach der Ketzerei tragen undihre Versammlungen nicht Kirchen nennen, und zuerst vondem göttlichen Strafgerichte, dann aber auch, je nachdemuns die himmlische Eingebung treiben wird, von unsererRache getroffen werden)". * Dieses kaiserliche Edict von380 wurde nie mehr widerrufen, und der Arianismusverschwand auf dasselbe im Laufe weniger Jahrzehnde fürimmer aus dem römischen Reiche, nur unter den in das-selbe einbrechenden Germanenvölkern, den Gothen undihren Mit- und Nachzüglern, wucherte er noch längereZeit hartnäckig fort, wurde aber, als sie sich einmal imehemaligen Römerreiche festgesetzt hatten, nach und nachvon der ihn von allen Seiten umdrängenden Rechtgläu-bigkeit erstickt. Die deutschen Lande blieben beinahe ganzvon der Ansteckung frei. Die Burgunder empfingen dasChristenthum von den Römern im Zehntlande, und dieses
* Lockex Ikeoilosisnus (Lheodosianisches Gesetzbuch) XVI. 1. 2.