Band 
Sechster Theil.
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Landeshoheit nicht nur über Rom, sondern auch überdessen Umgebung entwickeln. Der Herzog von Rom be-stand zuletzt nur noch im Titel und verlor sich allmäligganz aus dem Gedächtnisse des Volkes, sogar der Ge-schichtschreibung. Als nun gar vollends Aistuls im Jahre751 Ravenna und das ganze Exarchat (im engern Sinne)an sich riß, und der griechische Statthalter das Feld räumte,hielt sich Alles, was nicht longobardisch gesinnt war, anden Bischof von Rom als den natürlichen Erben desExarchen. Der aber, für sich selbst nicht mächtig genug, seineVölker vor den Raubfängen der Longobarden zu schützen,flehte den Kaiser von Constantinopel, wie ihn aber diesersich selbst überließ, den Beherrscher der Franken um Hülfefür dieselben an, und dieser erzwäng denn auch durch dasErgebniß zweier Feldzüge (755 und 756) von denLongobarden die Herausgabe der Besitzungen, die siedem Exarchen in letzter Zeit entrissen hatten, Übermächtesie aber dann nicht dem Kaiser von Constantinopel, dersie früher besessen, aber in sorgloser Trägheit verschleudertharte, sondern dem rechtmäßigen Erben seines verschollenenExarchen, dem Bischöfe von Rom. Die griechische Ober-hoheit hatte für das Exarchat auf immer einEnde, der Bischof von Rom war dessen Landes-herr. Somit bildete der König der Longobarden nichtmehr die einzige souveräne Macht in Italien, es gab nocheine zweite auf der Halbinsel, und diese zweite war in deröffentlichen Meinung die erste und hatte den mächtigstenHerrscher des ganzen Abendlandes auf ihrer Seite, selbstvon den longobardischen Bevölkerungen hatten sich ihr schonetliche insgeheim in die Arme geworfen. Wahrlich, wenn De-siderius nicht schleunig dazu that und nicht Allem aufbot, wares um die longobardische Herrschaft in Italien geschehen.