Band 
Sechster Theil.
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innern wir uns nur an Grifo, den Stiefbruder KönigPipin's. Er war, haben wir uns in unserem dritten Theile(Seite 359) sagen lassen, erst nachträglich, d. h. nachdemdas Reich bereits unter die beiden ältern Söhne getheiltwar, und sozusagen hinter dem Rücken derselben zum Mit-erben eingesetzt worden. Das konnte nicht anders als bösesBlut setzen, nicht nur bei den dadurch benachtheiligtenältern Brüdern, sondern auch bei den von diesen abge-rissenen und dem jüngern zugetheilten Bevölkerungen, undausdrücklich berichten denn auch die Jahrbücher von Metz(zum Jahre 749): »Die Franken fühlten sich schwer ver-letzt, daß sie nun getheilt und von den rechtmäßigen Erbengetrennt wurden.« Das ganze gleich wurde durch dieseTheilung in die größte Verwirrung gestürzt, und nur derEintracht zwischen den beiden Herrschern, Pipin und Karl-mann, war es zuzuschreiben, daß die deutschen Lande nichtschon damals vom fränkischen Reiche abgelöst wurden.Der fragliche Fall aber konnte sich jeden Augenblick wieder-holen, und nur eine außerordentliche Fügung der göttlichenWeltregierung war es, daß er sich nicht schon unter Karldem Großen mit seinen acht Söhnen wiederholte: eineFügung, ohne welche sein Gesammtreich Wohl schon unterihm selbst aus einander gewichen wäre, wie es unmittelbarnach ihm, als der Fall sich wirklich wiederholte, unter Lud-wig demFrommenaus einander wich, um unter dessenEnkel, Karl dem Dicken, sich vollends ganz aufzulösen.

Die Theilbarkeit war das Damokleische Schwert,das von Anfang bis zu Ende über dem Nacken desfränkischen Reiches hing, und das Pferdehaar mußtefrüher oder später reißen. Nur ein Grundgesetz, das dieGesammtherrschast für die allein zulässige Regierungsformerklärte, konnte dem Reiche Bestand und Leben sichern.