Band 
Sechster Theil.
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gezwungen werden müßte, und die Würfel der Welt lagen,wie wir gesehen haben, überhaupt also, daß mit Nächstem,sei es da oder dort, eine wilde und Alles ergreifende Kriegs-flamme aufzuflackern drohte, die zu ihrer Dämpfung vorAllem die Ordnung und Feststellung der Verhältnisse imInnern des eigenen Reiches erheischte; darum beschloßman insbesondere auch den fränkischen Thron und dessenErbfolge fest und sicher zu stellen. Diesem Beschlusse gemäßertheilte der nun ohnedies schon anwesende StatthalterPetri (am 28. Juli 754) dem obwohl, wie wir gesehenhaben, schon vor zwei Jahren von seinen Großen auf denThron gesetzten und von seinen Bischöfen gesalbten Pipinund mit ihm zugleich seiner Gemahlin Bertrada undseinen beiden Söhnen Karl und Karlmann auch nochmit eigener Hand durch heilige Salbung die königlicheWeihe, und alles Volk erkannte als Grundgesetz des Reichesan, daß hinfort, so lange das neue Königshaus stehe, nuraus ihm die fränkischen Könige gewählt werden dürfen.Damit aber war für Karl und für Karlmann und fürjedes weitere Glied des Königshauses nicht die Thron-erhebung, sondern bloß die Thronfähigkeit ausgesprochen,und, wie schon angedeutet, überhaupt nichts Neues einge-führt, sondern bloß das Bestehende in seinem Beständegesichert. Pipin blieb nach wie vor Alleinherrscher, Karlund Karlmann waren Könige ohne Land, nach der heu-tigen Sprache königliche Hoheiten mit der Anwartschaftauf den königlichen Thron.

Noch war für den Fall eines Longobardenkrieges einedrohende Gefahr abzuwenden. Das bayrische Herrscherhauswar dem longobardischen befreundet und verschwägert. Der744 verstorbene Longobardenkönig Liutprand hatte einebayrische Herzogstochter, Guntrud, zur Gemahlin gehabt.