theilt. Jedes Quartier hatte seinen Denner, welcher derAnführer im Krieg war, das Panner trug, und zuKriegszeiten gleichsam absolut war. In den vier erstenJahrhunderten war Bern fast beständig unter den Waf-fen ; und dieses verschaffte den Vennern ein beynaheunumschränktes Ansehen in der Regierung.
Um den Adel von dieser Stelle auszuschliessen machteman um das Jahr 1446. ein Gesetz, daß man , umDenner zu werden, ein Glied der Gesellschaft zu pfistern,Schmieden , Metzgern oder Germern seyn müsse. Dievornehmsten Familien liessen sich in diese Gesellschaftenaufnehmen ; und der Gebrauch währet fort, die Dennernur aus denjenigen Gliedern der Regierung zu erwählen,welche zu einer von obigen Gesellschaften gehören. Ebendiese Gesellschaften haben auch das Recht, daß zweySechszehner aus einer jeden derselben erwählt werden,da hingegen aus jeder der acht übrigen nur einer genomrmen wird.
Der Rath wird am Osterdienstag durch das Hand-mehr bestaktiget; wann aber ein neuer Rarhsherr zu er-wählen ist , so geschieht solches durch ein sehr zusammen-gesetztes Scrutinium. Zuerst werden nämlich durch dasLoos ro. Wahlherren gemacht; drey vom Rath, undsieben von den CC. Gesetzt daß der Rath vollständigsey, und also aus 26. Gliedern, den zwey Schulcheissenund vier und zwanzig Rathsherrcn bestehe, so thut man2Z. weisst Äugeln, die man Balotten nennt, und z. gel-be in einen Sack : Jeder langt eine Balotte heraus; unddie gelben geben das Wahlrecht. Sodann findt jederdieser drey Wahlherren hinter einem Umhang eine ge-druckte Liste aller Glieder der Regierung welche die Wahi-fähigkeit zu einer Rathsstrlle haben. Um diese zu besitzen,muß man 10. Jahre lang ein Glied der CC. gewesenseyn. Den Namen desjenigen nun, welchen er in die