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Dieses ist der Tag , an welchem der Magistrat seinejährliche Verwaltung übernimmt ; eine Zeitbestimmung,die ihren Ursprung von dem Gebrauch der deutschen Dor-Welt hat, das Jahr mit Ostern anzufangen.
Alle Glieder der Regierung versammeln sich, jedes aufder Gesellschaft wohin es gehört. Jede Gesellschaft gehtin Prozeßion unter dem Schall der Glocken in die Haupt-kirche , wo eine feyerliche Mustek und hernach eine Pre-digt und Gebete gehalten werden. Von da begiebt sichder ganze Magistrat, ebenfalls in Prozeßion auf dasRathhaus. Der kleine Rath macht in dem grossen Dor-saal einen Kreis und bedeckt sich ; der Deutsch-Seckclrmeister haltet im Namen der vier Denner , die nicht be-deckt sind , eine Rede, und diese legen ihre Aemter indie Hände der Rcpubhck nieder, nachdem sie vorher dieZeichen ihrer Würde, nämlich die Panner der Stadt, Zuden Füssen des Throns gelegt. Wenn dieses geschehen,so liest der Staatsschreiber (Kanzler) die Liste der neuenMagistratspersonen ab , welche, so wie sie abgelesen wer-den, Hereintreten, und ihren Platz nehmen. Der Schult-heiß eröffnet die Versammlung dadurch, daß er sein Amtniederlegt, und man schlägt den Alt-Schultheiß vorihm nachzufolgen, der dann durch ein blosses Handmehrerwählet wird. Sobald er den Thron eingenommen, sosagt er: » Der Herr Rathsherr N. N.» (und nennt da-bey einen solchen der in dem Quartier wohnt) M wird» einen Denner des Quartiers ernennen „. Und so machter es mit allen vieren. Alsdann triftet der Rath in ei-nen andern Saal ab, wo über die gemachten Ernennun-gen gerathschlaget wird < und endlich die Ernennten den00. vorgetragen werden, welche sie durch das Hand-mehr bestätigen.
Wenn eine dieser Stellen ledig ist, so muß nach denGesetzen, wofern zwey wahlfähige Alt-Denner dasind,