Grundsätze von Staats --und Völkerrecht, hauptsächlichaber seiner untadclhaften Sitte nlehre wegen verbranntund verlästert hat; und den Frankreich durchaus nichtunter seine klastischen Schriftsteller rechnen will weil erden Ehebruch unter die Lasier zahlt) „Will man „(sagtRousseau) „im Ernst reine Sitten, Rechtschaffcnhcitund Tugend in der Welt haben, so stifte man glük-„ liche Ehen — und will man den unglücklichen vorbeu-„ gen , so verhcurathe man die Personen und nicht die„ Stände oder das Vermögen. Ich sage nicht, daß,> alle jene eingeführten Verhältniße und äussere Schick-„ lichkeiten völlig gleichgültig seyn ; sonder ich behaupte„ nur, daß es ein natürliches inneres Verhältniß gebe,„ welches wir Harmonie der Gemüther nennen; daß„ dasselbe dergestalt vor den crstern den Vorzug behaupt„ te, daß'sein Einfluß schon allein das Schicksal des„ Lebens entscheidet. Kurz, daß sich unter zwey Per-„ sonen eine solche Uebereinstimmung der Grundsätze,„ des Geschmacks , der Empfindungen , der Laune,„ finden kann , die E. einen klugen Vater „ (noch nieCrito ! hab ich das Epitheton klug in diesem Nexn gc-gefunden ) „ die, sag' ich, einen klugen Vater, und wär',3 er auch ein Fürst, vermögen sollten, seinem Sohn ohne3- Bedenken das Mädchen zu lassen, mit welchem die,3 Itatur ihn dergestalt harmonisch geschaffen hatte; und3» wäre sie auch in der niedrigsten Dürftigkeit gebühren,,3 — und wäre sie auch die Tochter eines Scharfrich-33 ters Daß solche die menschliche Schwachheit em-pörende Metaphern, so gut als die im alten und neuenTestament, cum grano salis verstanden werden müssen,brauch' ich einem gescheuten jungen Mann, wie du bist,nicht zu sagen. Verdaulicher , und buchstäblich wahr,ist's, wenn Rousseau also fortfahrt: „ Ja ich behaupte,r, daß, sollten gleich alle nur ersinnliche Unglücksfälle
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