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II.
Ulrich von Hütten.
(FortfttzUng.S. das vorhergehende Heft S. 481. u.ff.)
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^aß Ulrich seine erste Rcde^gegen den Herzog umdiese Zeit geschrieben, wahrscheinlich aber dieselbe damalsnoch bloß unter vertrauten Freunden in Handschrift her-umgehen ließ, und solche eigentlich, wie er selbst sagte,auf die Zeit der öffentlichen Rechtsklage in Bereitschafthielt, sehen wir deutlich aus dem eben angeführten Mis.sive an Scnshcym. Es wäre überflüßig, die grauseThatsache auch hier zu wiederholen, so wie Hütten siein dieser Rede abermals, ohne neue Geschichlszüge, nurfreylich jetzt der Gelegenheit gemäß, und der Kunst zuehren, mit allen möglichen Griffen der Beredsamkeit auf-gestützt, darstellt, und z. B- nicht vergißt, uns den fürch,terlichen Ausdruck der Verwirrung des unseligen Fürsten— gleichsam von der Scheitel bis zur Fußsohle zu schil.dern, als er jetzt von seiner Blutschuld, aus dem Gehölzewieder zurück, zu seinem übrigen Gefolge gekehrt war 70).Nur erwähnen wir der beyden da zum erstenmal erzählten.Umstände: Daß der bey der Jagd in Schönbufch ge-genwärtige Herzog Heinrich von Braunfchrvcig, einFreund des Ermordeten, seinen Leichnam vor den Augendes ergrimmten Mörders sofort aufheben und beerdigenließ; dieser hingegen grausam genug war, den Hurte,rsauch den letzten Trost in ihrem Unglück zu versagen, alssie ihn bald nachher baten, ihnen den Körper verabfolgenzu lassen, um solchen in der Gruft seiner Väter beyzuse,tzrn. So erweckt auch Ulrich einige Zweifel: Ob nichtgedungene Leurhe zu diesem Mord möchten bestellt worden