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lag, von dem ste aber kaum den Titel, die Vorrede schongar nicht kannten, vermochte unsern fei. lernet das Sei-nige beyzutragen, ihnen einige Keimknlffe davon, und Ge,schmack dafür einzuflössen. Er glaubte daß es eine derheiligsten Pflichten eines guten Bürgers sey, und-daß mandem Vaterland nicht besser dienen könne, als wenn manseine Kinder gut und zu seinem Beßten erziehe; und ge,wiß, jeder Bürger und jeder Vater der diese Pflicht er-füllt , arbeitet mehr an dem Glücke des Staats, als dieweisesten und redlichsten Regenten auch.mit den beßtenSchulanstalten nicht thun können. Daß indessen in denSchulen der junge Bürger die Kenntnisse zugleich erlernenmüsse, die sein und das Glück des Staates gründen; daßder Knabe da schon an Ordnung und Arbeitsamkeit ge«wohnt; daß da seine Seelenkrafle erweckt und geübt, daßer da auf diejenige Kenntnisse aufmerksam gemacht wer«den muß, welche auf die Wohlfarth seiner Vaterstadt undfeines Vaterlandes den größten Einfluß haben, fein Herrerheben, und in seine Seele diejenige Eindrücke senken,die ihm durch sein ganzes Leben zum Leitfaden dienen kön-nen, sah unser Lernet sehr wohl ein, und zeigt in einemeigenen Aufsätze, wie nothwendig daher der öffentliche Un.terricht in der Naturhistorie , 'Naturlchre, Mcßkunst,Staatsgcschichte, der Geographie, und, nebst der Reli.gion, der Sittenlehre sey; wie nur erst dann, nach ei.nem solchen Unterrichte, die Bürger weise in der Wahl ih.rer Regenten seyn, und die gewählten Regenten selbst ihrewichtigen und vielumfassenden Pflichten erfüllen können.Er zeiget die Wichtigkeit eines solchen öffentlichen Unter,richts sehr richtig aus der Natur und Bestimmung derJugend, nach dem Grundgesetze democratisch.aristocrati«scher Freystaaten, vermöge welchem jeder Bürger Theil ander Regierung haben kann, so daß der einzige Sohn einesConsuls, der itzt in der Wiege liegt, nach 40. Jahre«