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weil sie wol weiß , daß der Verlurst ihrer Bürger ge-wöhnlich nur die Folge der anwachsenden Volksmengeist, die man für das untrüglichste Kennzeichen einer glück-lichen Staatsverfassung halten kann , und daß viele bloßauswärts ihr Glück suchen , um nach einigen Jahrenin ihrem Vaterland ruhig und bequem leben zu können.
Doch man setze den Fall: Heut oder morgen sey inirgend einer Monarchie, die bürgerliche Freyheit grösserals in allen Rcpublicken ; könnte dann der Zustand diesesReiches für ketztre beneidenswekth seyn? Gewiß nuralsdann , wenn jene Freyheit nicht auf Sand gebaut wä-re , so lange die politische , welche Herr Eberhard dieTheilnehmung der Bürger an der Souveränität definirt,sie nicht unterstützt oder ihr vielmehr zur Grundlage die-net. Mir beucht als ob die Alten eben darum politischeund bürgerliche Freyheit nicht unterschieden hätten, weilsie lebhaft gefühlt haben, daß, wo erstere nicht sey , auchdie letztere nicht in erheblichem Grade seyn könne. Wennschon vielleicht, wie Herr Eberhard behauptet, die Re-gierungsform auf die bürgerliche Freyheit keinen in stren-gem Verstände nothwendigen und unmittelbaren Einflußhat, so wird doch niemand laugnen , daß ihr mittelba-rer Einfluß auf (die Freyheit und ) das Wohl der unterihr lebenden Bürger sehr groß und wichtig sey. Hangtnicht persönliche und Eigenthums - Sicherheit größten-theils von den Einsichten und dem guten Willen der Re-gierung ab? Alsdenn aber ist es ausser Zweifel, daß diebürgerliche Freyheit desjenigen Staates, der kraft seinerRegierungsform weit welliger der Gefahr ausgesetzt istvon schwachen und despotischen Regenten beherrscht zuwerden , von ungleich grösserin Werth sey, als die einesStaates , der alle Augenblicke diese Gefahr vor Augensiehet. Und ist letzteres nicht der Fall der meisten oder
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