cheley zu entgehen verspricht. Und gesetzt ,■ es komme ei-ner bisweilen unverdorben auf den Thron , so wird dochder Genuß der unumschränkten Herrschaft selbst, nebstdem Glanz und den Vergnügen des Hofes sehr leicht nachund nach eben die Wirkungen hervorbringen, die einezweckwidrige Erziehung gehabt hatte. Wie groß endlichkann nicht das Elend eines Reiches zur Zeit der Minder-jährigkeit seiner Beherrscher werden , wenn wenige Grossefür kurze Zeit das königliche Anschn theilen ! Eine Re-publick hingegen , sie mag nun demokratisch oder aristo-kratisch seyn, ist viel weniger der Gefahr ausgesetzt,schlecht regiert zu werden. So lange das Zutrauen unddie Zufriedenheit des Volkes die Grundstütze des Anse-hens seiner Magistratspcrsonen bleibt, so wird das Wohldes Ganzen oder der Mehrheit zur beständigen Richt-schnur der öffentlichen Verordnungen und Anstalten ge-nonimen werden. Ist aber auch diese Grundstützc nichtmehr die einzige, so werden doch der Ehrgeitz und an-dre Leidenschaften der Bürger, welche an der RegierungTheil haben, lange nicht so verderbliche Folgen nach sichziehen als die Ehrsucht ein s Despoten. Vielmehr wer-den diese Bürger einander die Waage halten, und denguten und einsichtsvollen unter ihnen, die niemals allevon der Regierung verdrängt werden können, müssenviele mit einer monarchischen Regicrungsform unverträg-liche Mittel übrig bleiben, die Uebelgesinnten im Zaumezu erhalten , und die Woh'farth ihrer Mitbürger gegengefährliche Anschläge zu schützen. Doch dieß ist es nichtallein was die bürgerliche Freyheit in Republicken sichert.In den meisten gehört noch ein grosser Theil der Gesetze,welche diese Freyheit bestimmen, unter die Fundamen-tal - d. h. unter diejenigen Gesetze, welche nur dieStaatsbürger insgesamt abändern können. Zum Be-weis darf ich blos das schon erwähnte Recht mehrerer
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