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zwey grosse Rathe waren , auf das Rathhaus abgeholetworden. Ihre Proposition war die alte, doch mit mehrund mindern Umständen. Nach deren Vollendung undZurüi/begleitung, kam es an die Gesandte von Freyburgund Solothurn , und nach dieser Abtretung sind Rathund Bürger zu der Deliberation geschritten. Zuvoraber hat man noch den Burgerrcchtsbrief, so MGHHer-ren Anno 1477. auf Bern gegeben, ablesen, wie auch dieAbscheid de annis 1668. im Martio, und 1669. im Julio ;item baß Schreiben von Luzern an Bern äs anno 1668.im Majo , MGHHerren Erklärung vom 12. April 1670.das Schreiben vom Bischöfen von Basel; item von Zü-rich, so Vermahlen eingeloffen; die Erklärung der StadtFreyburg vom Jahr 158?. wie auch von Solothurn gegenBern vom 30. Decembris 1690.
Nun gab es lange Debatten Für und Wider , danämlich Contra besonders vorgestellt worden : Daß Löbl.Stand Bern während den damals an den Gränzen derEydsgcnoßschaft lodernden Kriegsflammen, in denNeutralltäts - Unterhandlungen mit dem ErzhauseOesterreich einer-und der Krone Frankreich anderseits,sich allzupartheyisch auf Seite des erster» gelenkt, unddamit diese letztre erbittert; nunmehr aber sich gegen ei-ne vielleicht bevorstehnde Rache derselben , durch einevollzähligere Eydsgenößische Garantie seiner WelschenLande sicherstellen möchte : — Daß man schon in alternTagen , besonders An. 1586. abseite Luzerns das größteBedenken getragen , eine solche förmliche Garantie ein-zugehn ; nebendem, daß sich die Conjunkturen in Europaseit der Zeit merklich geändert - Daß man freylich dieFreundschaft für die drey Städte Bern , Freyburg undSolothurn durch alle mögliche Gefälligkeit anbauen,aber darüber die vier nächst benachbarten Stände, diedrey Waldstätte zumal, nicht für den Kopf siossen müsse: