22 Wallenstein als Kriegsbefehlshaber bis zum Jahr 1625.
Herrn zuzugestehen oder die Streitmacht des ganzen Reiches,zumal jener treuen Glieder, die durch zwölf Jahre die Last desKrieges vorzugsweise getragen, wider sich gerichtet zu sehen.Was in der Folge bei so manchen Regimentern seines Heeresvorgieng, das erlaubten sich jetzt schon einzelne Oberste, undwahrscheinlich in Böhmen. Bei dem sächsischen Reiter-Regi-ment 8), schrieb ihm der Kaiser, verlange der gemeine Reiterüber seinen Lebensunterhalt hinaus noch täglich fünf Gulden;jeder Hauptmann müsse dem Obersten wöchentlich 100 Reichs-thaler entrichten 2). So giengen für dieses einzige Regimentmonatlich 170,000 fl. auf. Er befehle ihm daher ernstlich,Commissarien in die Quartiere abzuordnen, den Herzog zumahnen, daß er jedes Ueberschreiten der Ordonnanz verhüte <«).
Ein großer Theil unserer Schrift wird zum fortlaufendenCommentar dieses kaiserlichen Schreibens sich gestalten.
s) Der Herzog Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg, bei welchemseine beiden Bruder Rudolph Marimilian und Franz Carl zu dieser Zeit »ochals Oberst-Lieutenants dienten.
2) Welche er natürlich bloß durch Erpressungen zusammenbringen konnteio) Des Kaisers Schreiben vom 26 . Oktober 1624, bei FörsterWallenstein S. 41.