384 Der Konvent zu Regenebnrg. — Watlensteins Entlassung.
supponirt, es habe mit der Bestellung des Generalats bei den löb-lichen Churfürsten keine andere Meinung, als daß dieselbe dem altenHerkommen und den Reichssatzungen gemäß solle vorgenommen wer-den. Nemlich, daß die ^u8pi'eia, 8upremuin srmorum arkitrium undOberdircction bei der K. M. solle verbleiben; deine anhängig dieUnnehmung und Licentirung der Obersten, Constituirung der hohenBefehlshaber, die Austheilung der Patente zu den neuen Werbun-gen , Verordnung der Quartiere und Austheilung der Musterplätze,Schließung von Verbindungen, Vornahme neuer Kriege, und inSumma alles desjenigen, so von Rechts und Gewohnheits wegendem Oberdirectorio und eines Römischen Kaisers als 8upremi paeiast Kolli wolle,aloris hohen Amts anhängig, auch bei vorgegangenenKriegen, sonderlich bei Regierung Z. M. nächsten Vorfahren alleinreservirt gewesen; wie nicht weniger was in erstbemeldten Constitu-tionen, wie es in Einnehmung der Länder, Eroberung vornehmerGefangener, Geschütz und Munition, fernerer 8pollorum und derglei-chen heilsamlich versehen und was in solchem allem einem römischenKaiser als Weltherrn gebühret und von alters ausgesetzt worden;jedoch daß in solchem und dergleichen des Obersten FeldhauptmannsRath und Gutachten erfordert und eingeholt werbe. Zumaßen dannsie, die Herren Churfürsten, in denen überreichten Schriften selbstauf solche Reichssatzungen präcise gehen, auch jetzigen betrübten Zu-stands Ursachen vornemlich, daß etwa solchen Ordnungen eine Zeithero nicht allerdings nachgegangen worden, zumessen ^)."
Der andere Theil des bereits erwähnten Gutachtens 64 ),der die Wiederbesetznng des Generalats beleuchtete, lautet:
„So viel den andern Hauptpuncten der jetzigen tlousulla, nem-lich die von den Churfürsten vorgeschlagene Bestellung des Genera-lats mit des Churfürsten von Bayern Person anlangt: ob dannnicht wenig rationea in der Deputirten Räth Gutachten pro et contraangezogen, warum ein solcher Vorschlag annehmlich oder bedenklich,darunter dann noch allerhand zu erwägen stünde, allermaßen bekannt,was einem Potentaten an den Waffen, in welchen via iwporii stehet,
N) Auch diese Schrift ist ganz von Strahtendorfs Hand-§'>) Der erste Theil S. 379.