der Aufschriften des achten Bandes. V
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1 Abs. In welcher Sprache man die öffentlichen Kir-
chengebelhe und öffentlichen Gottesdienste ver-richten sclle. 85
2 Abs. Von den Kirchengebräuchen und Uebungen
insgemein. yi
z Abs. Von dem Gebrauche der Kerzen nnd Ampeln, yz
4 Abs. Von dem Gebrauche des Weihrauches. ytz
5 Abs. Von unterschiedlichen Gebrauchen und Uebun-
gen einer jeden Kirche beyder Verrichtung desGottesdienstes. roz
b Abs. Von dem Gebrauche des Gesanges, der Mu-sik, und der Orgeln. lob
Siebentes Aapitcl. Von dem hochheiligen Meßopfer.
1 Abs. Von dem sowohl innerlichen als äußerlichen
Opfer insgemein. nl
2 Abs. Ob wir verbunden seyn Gott ein innerliches
Opfer zu verrichten. l 20
z Abs. Ob wir verbunden seyn Gott äußerliche Opferzu verrichten. Welche diese Opfer vor und nachdem Gesetze des Moyses gewesen seyn. t 2 2
4 Abs. Die Gebräuche der jüdischen Opfer werden be-
sonders erkläret. 125
5 Abs. Wessen die vor dem MoyseS verrichteten Opfer,
besonders aber das Opfer des Melchisedech ,ein Vorbild gewesen seyn. IZ5
6 Abs. Die Dinge, welche dnrch die jüdischen Opfer
sind vorgestellet und vorgebildet worden , wer-den erkläret. izg
7 Abs. Es wird bewiesen, daß in der Kirche ein äußer-
liches und sichtbares Opfer sey. r 5 r
8 Abs. Von den Worten Aturgia und Missa , durch
welche dieses Opfer angezeiget wird. i64
y Abs. Was das Meßopfer sey. i b
io Abs. Warum, und in welcher Absicht das Meßopfer
verrichtet werde. - 7Z
n Abs. Wem das Meßopfer verrichtet werde, und wa-
« z