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Katholische Unterweisungen nach der Weise einer Christenlehre, in welchen, was immer zu der Religionsgeschichte, und den Lehren, Sitten, Sacramenten, Gebethen, Gebräuchen, und Uebungen der Kirche gehöret, insgesammt in einem kurzen Begriffe aus den heiligen Gründen der göttlichen Schrift und Uebergabe deutlich gezeiget wird / aus der französischen Sprache in die lateinische gebracht ... von dem Verfasser und auch Uebersetzer Franciscus Amatus Pouget ... ; aus der lateinischen Sprache in die deutsche übersetzet, und ... vermehrt von einem Priester aus dem Orden des heiligen Benedictus
Entstehung
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VI Verzeichniß der Aufschriften des achten Bandes

lrum dabey eine Meldung von den Heiligen ge-schehe. 177

12 Abs. Für welche das Meßopfer verrichtet werde. i Zorz Abs. Viele zu der Messe für die Verstorbenen gehöri-ge Dinge werden besonders erkläret. izz

14 Abs. Von den feyeriicben Messen, von den gemei-nen Messen, und auch von jenen, bey welchender Priester allein das heiligste Sacrament ge-nießt. » iy<»

iz Abs. Von den Oertern, an welchen die Messe sollegelesen werden : wie auch von den besondernHauskapellen. iy4

i b Abs. Von dem Altare, auf welchem die Messe gele-sen wird: wie auch von dem heiligen leinenGewände, Geschirren, und Altarszierden. 197

17 Abs. Von den heiligen Kleidern der Bischöfe, Prie-

ster, und Alkarsdiener bey Verrichtung deshochheiligen Meßopfers. 204

18 Abs. An welchen Tagen, und zu welchen Stun-

den man das Meßopfer verrichten solle. 215

iy Abs. Wie jene, welche das Meßopfer verrichten,innerlich müssen beschaffen, und wie heilig undunsträflich ihre Aufführung seyn solle. 221

2v Abs. Wie jene beschaffen seyn müssen , die bey derVerrichtung des Meßopfers zugegen sind.Welche die beßte Weise sey die Messe anzu-hören. 224

2i Abs. Von der Ordnung der Messe insgemein. 229

Katbo-