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Katholische Unterweisungen nach der Weise einer Christenlehre, in welchen, was immer zu der Religionsgeschichte, und den Lehren, Sitten, Sacramenten, Gebethen, Gebräuchen, und Uebungen der Kirche gehöret, insgesammt in einem kurzen Begriffe aus den heiligen Gründen der göttlichen Schrift und Uebergabe deutlich gezeiget wird / aus der französischen Sprache in die lateinische gebracht ... von dem Verfasser und auch Uebersetzer Franciscus Amatus Pouget ... ; aus der lateinischen Sprache in die deutsche übersetzet, und ... vermehrt von einem Priester aus dem Orden des heiligen Benedictus
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r Kapitel. 6 Absatz. 15

denn einige Dinge soll man allzeit und allerdings begehren ;andere nur mit einer Bedingniß.

F. Was soll man allzeit und allerdings begehren ?

A. Das ewige Leben, und was immer nothwendig istdieses zu erlangen: Zum Beyspiele, die Nachlassung derl Sünden, die Tugenden, nothwendigen Gnaden Gottes zur-Erkenntniß und Beobachtung der Gebothe Gottes und derKirche, und die Pflichten unsers Standes recht zn erfül-len. (ö)

! F. Was soll man mit einer Bedingniß begehren ?

' A. Was immer zur Seligkeit und Gerechtigkeit verhilst^ lich oder schädlich seyn kann.

Denn dieses darf man nur soweit verlangen und begeh-ren , als Gott weis, daß es zur Seligkeit und Gerechtigkeitbeytragen wird. (L)

F. Warum ist es nur soweit dieses zu verlangen und be-gehren erlaubet?

A. Weil dieses, wenn es nicht nutzet, an der Seligkeithinderlich ist: es ist aber niemals jenes , was schädlich seynkann , zu begehren oder verlangen erlaubet. (O)

F. Was kann nutzen oder schädlich seyn

A. t. Alle zeitliche Güter sowohl des Gemüths, alsdes Leibs, der Natur, oder des Glücks.

2. Viele geistliche Güter, wenn man die Zeit und Um-stände betrachtet, können nutzen oder schaden : zum Beyspie-le, diesen oder jenen Lebensstand antreten , mir diesen oderjenen Leuten verträulich umgehen, dieses oder jenes wissenoder nicht wissen, da oder dort sich aufhalten. Diese undandere dergleichen Dinge sind einigen nützlich, andern schäd-lich zu ihrer Seligkeit, und man darf selbe von Gott nichtbegehren, als soviel Gott weis, daß sie uns nutze» wer-! Len. (L)

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(L) 8. Lpill. IZO. nl. 12r prob. c. 4, u. y äc

leqg. (L) lVIruch. 6, Zz. 8: o. 7» 7 Lc seng. 8. 8erm.

s inpssl. , n. 20. Üc in pssl. 53, n. Z L 10. L inpLI. 7.5,

v. 2, n. s. tzc v. z , n. z. Üc LpiK. izo. sl. 121 prob. ,7.

n. 11.