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Katholische Unterweisungen nach der Weise einer Christenlehre, in welchen, was immer zu der Religionsgeschichte, und den Lehren, Sitten, Sacramenten, Gebethen, Gebräuchen, und Uebungen der Kirche gehöret, insgesammt in einem kurzen Begriffe aus den heiligen Gründen der göttlichen Schrift und Uebergabe deutlich gezeiget wird / aus der französischen Sprache in die lateinische gebracht ... von dem Verfasser und auch Uebersetzer Franciscus Amatus Pouget ... ; aus der lateinischen Sprache in die deutsche übersetzet, und ... vermehrt von einem Priester aus dem Orden des heiligen Benedictus
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7 Kapitel. Iy Absah.

wohlgefälligen Opfer zu machen bereitet seyn. (Br. an dieRöm. 12, i.) Welche entweder mit einer wissentlichen Tod-sünde , oder mit einer solchen Gemüthszerstrenung, oder einersolchen Eilfertigkeit, die ein Zeichen ist , daß man mit demGemüthe eine so vortrefliche Handlung nicht betrachtet, undkeine innerliche Anmuthungen hat, sich unterstehen zu demMeßopfer zu begeben : mein Gott! wa« für ein erschreckli-ches Gericht bereiten solche sich sechsten zu

Die Kirche wünschete zwar sehr, daß Niemand ohne dieTaufsunschuld zur priesterlichen Würde gelangere, oder dasMeßopfer verrichtete; weil sie aber schon lange gesehen hat,daß bey der ißigen so grossen Ausgelassenheit der Sitten die-ses kaum möglich ist, so gestattet sie doch , obschon ungerne,aus dringender Noth , daß ißt jene, welche die Verlorne Un-schuld wiederum erlanget haben, zur priesterlichen Würde er-hoben werden, wenn sie nur zuvor eine wahre und langeBusse gewirket haben, durch das vorige Leben nicht verschreytgeworden, oder vielen zur Aergerniß nicht sind gewesen,und die Verlorne Unschuld durch eine grössere Frömmigkeit,durch einen gröffern Eifer für das Heil anderer, durch herr-lichere Gaben und Hilfsmittel zum Nutzen der Kirche ersetzetwird.

Wenigst verlanget noch ißt heftig die Kirche dieses, daßjene, die nach erlangter priesterlicher Würde sich grob ver-sündiget haben , und besonders die, welche hernach in fleisch-liche Sünden gefallen sind , sich freywillig von dem Altareentfernen, als unwürdig des priesterlichen AmteS sich anse-hen , und niemals zur Verrichtung des Meßopfers sich zubegeben getrauen sollen, wenn es nicht etwa wegen einer ge-wissen Nothwendigkeit , oder eines Nutzen der Kirche ihnenwiederum ist gestartet worden. Es meynet auch die Kirche,daß man diese Begnadigung allzeit hart, und nur mit größterBehutsamkeit geben solle. (A)

Zwan-

(H) Viäe 8. 6rex. Nsri. Or»t. i. 8. josn. (chrzckoll. 1^,. äsLseerä. 8. 6rex. U. I.. äs ksllor. cur. 8. Lern. lüb. äs conüä.