aufdie Rayser-Lron 128 r
tigkn Römischen König (den Dauphin) alsVatter geehret, und relpeüiret werden,z.
Sollen die jungst eroberte Länder, Bur-gund, Lothringen, Hber-und Unter-Elsaß,sambt denen Bistthumern Metz, Tüll, undVerdun dem Reich widerumb incorporirek,die Reichs-Gräntzen, gleichwie sie vor al-ters gewesen, an selbrger Serthenergäntzet,und berührte Serther ihr Conringent hin-füro dem Reich unweigerlich beytragen, auchmit dem Respect wiedcrumb an das Cam-mer-Gericht zu Speyer gewisen werdey.
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Soll Freyburg in Breißgau alsofort, inpun6lok2<!^LeleÄ>onis, Kayserlicher Maje-stät mit aller darinn vorhandener Artillerie,Munition und Vorrath wiederumb zu Han-den gestellet werden.
5.
Soll ein Eorpo von sechzigtausend Mannsambt Artillerie und anderen Nothwendig-keiten unterm Lommanäo des künfftigenRömischen Königs, ohne eintziges zuthunundBeschwehrung des Reichs, wieder denErb-Feind in Ungarn gehalten, und die Ope-ration so lang fortgesetzt werden, bis selbi-ges Königreich vollkommentlich durch GQt-tes Beystand erobert, vermittelst dessen demReich eine sichere Vormauer gegenden Erd-Feind geschafft, und die Christliche GrämMmmm tzen