Band 
IV. Theil
JPEG-Download
 

dt. 48. Von der

YL

?rXtens>on aufIerusalem. Oder es wildgegeben wegen sonderbarerMacht undHoch-achtung des Regenten, als wie jetzo bmGroß-Hertzog zu Florentz.

* ÄUerOmcdläucbrlgijr, dlnüberwind.lichtst, allzeit Mehrsr des Rerebs. Latein.

Ist der Titl des Kaysers.

Durcdläucdrtgste Majestät: 5er^/rM>M«c Titl der Königen.

Durctstäuctmglft (ohne Maj stä^ Titlder Chur-und Fürsten, so vorn FürstlichenGeblüt seynd

Hocdsürstlicbe Gnaden; Lat-Titl der geistlichen Fürsten, so nicht vornGeblüt. Die geistliche Churfürsten aberhaben Lmi»e/rtrF-E, als wie die Cardtnül.

Der Pitbst hat vommr/5 tz»c.

oder Ihro Helligkeit.

Reg!. ^ristocrLtiz ist ein Gebiet, wodie Fürnehmste, oder der 2ldel, viel oderetliche, das Haupt-Regiment und Gewülthaben, e. g. zu Venedig.

^ Regl. vemocrztiz ist ein Gebiet, wodie Haupt-Gewalt bey dem gantzen Volckstehet, und ohne dessen Beyftimmnng nichtsgiltet. e. g. Holland: Theils Ort in derSchweitz. Es ist aber nicht allzeit nöthig/daß das Vvlck Mann für Mann befragtwerde: Sondern es kan auch der Brauch