Band 
IV. Theil
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oderStaats-Runst. 9-

M Regl. Minister ist ein hoher Bedien-ter eines regierenden Herrn. Man nennetaber nur diejenige ivlimüros , welche den8tarum ?ubiicum, oder höchste Regierungs-Geschafft, verwalten helffen, und heisstman sie sonst SraarsErmstr-vL.

Premier-Minister ist der Höchste. Gehei-me oder Cabinets-Minister istderVertrau-tiste.Ennferentz,Minister ist fast eben so viel.

*Gesandter,Bottfchaffter,l-eZ3ws, ist ei-ne Persohn,so von einem touversinenStaatzu einem andern solchenStaat geschickt wird.Er hat Lksr<rAerem prsesenrätivurnDas ist,er stelltdie Persohn seines Principalen selbstvor, der ihn geschickt hat. Er muß all-zeit ein Lrcältiv, oder Oellenttäles haben,das ist, ein Schreiben, worinn er von sei-nem Principalen dem andern anbefohlenwird Das) us Zcnr, u m, oder allgemeineVölcker-Rechr ist, daß ein Gesandter, undfeine Leut, die immun-tat haben: Das ist,daß man sie nicht beleidigen darff Lnvo/ewird genennt ein Gesandter, der ohne LbL-rsÄer geschickt wird. Ketiäenr , ein fremb-)er Minister, der an einem andern Hofmr beständig, oder auf lange Zeit bleibt.

^ )epukirte nennt man, die so abgeschickt wer-den von einigen, die nicht io^vergm seynd,oder sonsten geringere Reichs-Stänb. Agen-ten seynd die, so an einem Hoff bestelltwerben, ohne allen Ll^rsÄer und tmmuni-G L tät,