<Db einFürst norhw. müsse gelehrtseyn. 48 5
wen eines Gelehrten nicht verstanden wer-de ein solcher, der nur schlechthin lesen undschreiben kan, oder eine frembde, odereine der alten Sprachen weiß, er verstehedann zugleich einige jener Wissenschafften,die in solchen Sprachen ftynd erkläret wor-den. Dann die Sprachen lassen sich ohneSchrifft, und ohne Bücher lernen: lesenund schreiben aber in seiner Mutter-Sprachergreiffen auch Ungelehrte, denen wederein Vernunffts-Grund weder einige Mey-nung den Nahmen der Gelehrten eingeste-ftehet. Einen Gelehrten nenne ich alsojenen, welcher verstehet, und besitzet einesoder mehr aus denen Lehr-Stucken, wel-che heutiges Tags (ob sie wohl nur lau-ter Meynungen seynd) unter dem Nah-men der Wissenschafften im Schwang ge-hen: von welchen her sich die Menschen-Km-der gelehrt, gestudieret, wissend, Wohl-redner, Weitweise , Lichter, Aertzte,Rechtsverständige nennen: und endlich der-gleichen, welche nach Meynung LorneMdiepotis (wie solche von 8uLtomo Irzn-guillo im Buch von den berühmbken 6rsm-msricis angeführet wird ) I-.irrsr3t08 lcill-cet gppelizri eor, gui aliguiä clilrgeritcrLe zcute scienkergue pollinr sur clicers »ut
tcrikere, das ist, die von einem Ding aus-erlesen, scharffstnnig und aus dem Grundsprechen oder schreiben können. AufdisemHhz Fuß