486 HO. Ob ein guter Fürst
Fuß derohalben zu harren sage ich , daßes einem Fürsten weder zur Landes-we-der zur Kri gs - Verwaltung, weder zuftimmstlbstejgnen Frommen, noch zu seinenEhren/ noch zu seinem Vergnügen unbEr-götzung nokhw ndia seye eine Gelehrtheit.rtur^rLbu!; hat zwey Bücher geschrieben/ ei-nes zu einem ungelehrten Fürsten, woriner zeiget wie übelgerathen die Regierungeines solchen seye: das andere, daß mitdenen Fürsten insonderheit die Liebe zurLbt lsh. it zutreiben seye. Er beweiset zwarwohl, daß ein Fürst müsse gut, klug, ge-recht, und tapffer seyn; daß ihm aber dieGelehrtheit nöthig seye, bringet er gantzkerne Beweisthum bey; indeme ja jedeaus dtMn erstg-meldten Gemülbs-Gabenvon der Gelehrtheit gantz unterschieben ist.
Z. Warhafftig haben wir so viele Bey-spiel derer Gelehrten und doch dabey übel-bestellten Lands-Beherrschern, und hinge-gen anderer ungelehrten , anb y aber rechtlöblicher^ nutzen, daß uns kmre Urlach üb-rig ist zubchgupten, die Gelehrtheit seyeeinem Prmtzen ohncntbehrlrch. Unter de-nen alten wäre schal-Mi., pcri^nücr, Lle-
srckus. Ulon^stas, l-berius, O-iuclias,
I^sero, Qzll snug, unter den Mittlern )u-lisnuZ der Abtrünnige,?b>lippus Li,rüzne8,IlreoääwL der Gothen König, und t Oll-
ÜLN-