irz. Beurtheilungen der Bücher. 621
ihnen gar zu recht; dann weil sie jedermann be-schnarchen, so herjsetes czuoä quis juris IN sil-um Ü-Ituit, eocleni Lciptk utZkur neceile cli:sie müssen das Baad, so sie anderen zugericht,selbst ausmncken. Es ist auch ihre Waar offtso bejch-affen , baß sie rme wohl jcharffe Lau-gen vil ehe und mehr als die Beuttelschnetderverdienen; indem bist umb etliche Pfennig, je-ne aber umd Ehr und redlichen Nahmen, jaumbSeel und Seeltgkeit durch ihre schädlicheErrffe bringen.
2 Daher» ist es gar ein heylfame Ordnung,welche durch bre allgemeine Kirchen-Versamm-iung zu Dient versehen worden , daß nehm-lich ein lnäex expurgAlorius l^brorum sollevklfertiger werden: welches Ambt der Pabsteiner besonderen ( onZecgztion oder Rath vonkardinalen und anderen gelehrten Männernübergeben , die Lonßreßstio Inckcis genannt.Dtse dann durchtesen die Bücher, derer siehabhafft werden können, und so sie dieselbe be-stnden Ketzerisch, gefährlich «m Glauben unddtt Religion, oder verdächtig, ärgerlich in derEilten.Lehr und Zucht, vermessemlich rc. fe-tzen sie selbe in den gedachten lnclex, und dieKtrch verbietet nach Gestalt der Sachen ihrenSchäflein , dergleichen zulesen oder auch nurbey sich zu haben, unter schwerer Straff desKirchen, Bannö. Dann wann es nutz undnöthig ist im gemeinen zeitlichen Wesen auch- die von weitem anscheinende Gefahr sorgsäl-