8. iLz.Beurrbeiluncren der Bücket. 6sz
gen seynd> als nach jenen welche herrühren vonselbst üufgeworffcnen Affrer - Richtern- Undvor allen zwar st! vifer inclex Lxpuegatvriuszu beobachten - als von einer allgemeiner Kir-chen . Versammlung bestellet, und von demhöchsten Kirchen. Haupt destäktiget. Hernachsolle man auch acht hüben auf die Urtheile derlegierenden, wann ste dem Obersten Urtheiltiitziiwider. Im Gegentheil gibt es offt Leurh,weicht ein von der Obrigkeit verbottenes - oderdurch des Henckers Hand verbrenntes Buchnur desto begieriger aufkauffen : dabey dieFreyheit fürschutzend, welche einem bernünffki-gen Menschen nit zuhemmen wäre. Ja.wannman der Vernunfft allezeit die Oberhand liesse:so aber muß sich dise vom Fürwitz, vom Kützelder Ehr- Schneiden Zanck. Urtheilungs. Suchtmhrmahlen dahin schleppen lassen, wo ste oh-ne Wunden nimmer loß kommet. Es heisset
nitimurln vetitUM seMper, cupllvusque ne-
güts: welches schon der Poet nit für eine wah-re vernünfftige Freyheit , sondern für ein großemenschliche Schwachheit angesehen hat. Dannsonst, wann es nur auf die Lust ankommet / sowird es auch erlaubt seyn die grobe Pasquilleund Schmach - Schrifften, die Zauber - Bü.cher , die unflätige Venus, Bücher und derglei-chen zu nichts als zum Hüllen. Brand dienendeScarttken zu lesen: an welchen allen ein übelbeschaffenes boß, artiges Gemüth grosse Lustund Freud / ein kluges aber nichts als Gkeulßlldek, 5. Dies-