Band 
IV. Theil
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k§. i72.Von d«r?oUk>«. 82;

! kincken den Bischoff-Stab, unkerwertS han-gend. Ändere führen den Bilchoffs, Stab^ allein. Die Äbbtissmen führen den Bischoffs-Etab mik einer fliegenden Bünde aufrecht. hinter dem Schild flehend.

po^issic^.

I Oder

i Staats.WlffensZafft.

7. politica ifl eine Tugend und Wissen-schafft, welche den Menschen lehret, wie ergegen den gemeinen Wesen rechtschaffen sichverhalten soll.

* Daher feynd jene keine Politici, die mitallerhand verschraufften Räncken andere beyder Nasen herum führen wollen, rc. Diesesheist pseuclopolitica, oder kstic» stslUL, oderl Interesse«

r. Die principiz oder Rtglen, welche die! politic» gibt, werden gewöhnlich genrnnt! Klsximeii: bisweilen Staats'Griff.rc.

^ Von der politic» ist folgendes zuwissen-

1. ) Wie vielerlei, die Republic sey.

- 2.) Von der Religion

E ) Von den Personen die in einem Staatseynd, nemlich Obrigkeit, Gesandte ,Unterthanen, Nachbaren.

4.