Band 
IV. Theil
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826 174. der Religiös

deren weltlichen Fürsten, sondern den Heil.Metrum und die Apostlen.

r.1 Die Heyden, Türcken, und Weibs-Persohnen seyn» offt rechtmästige Fürstenauch über die Christen gewesen. Also hättensie auch das Recht gehabt über die ChristlicheReligion zu walten, wann die pseuäopoim-ci recht hätten.

?.) Die Religion kan wahr und recht nitmehr als eine seyn. Wann aber die Fürstenin ihren Landen das Recht darüber halten, sowurde unmöglich eine Einigkeit seyn können.

4.) Die Ketzer wollen sonderbahr dises ha-ben , daß die weltliche Fürsten über die Reli-gion Macht haben sollen: Dann sie vergunnendem Pabst dise Gewalt nit. Also lehren siezwar: Wanns aber zur That kommt, so hal-ten sie sich gantz anders. Dessen will ich etli-che ExempI anführen. Da« Erst«: AlsSach-sen und andere Reichs - Fürsten durch den Lu-ther sich verführen haben lassen, so wölke derKayser (tsrolns V. haben , sie sollen bey derCatholischen Religion verbleiben: aber sie ge-horkambten nlt, sondern sagten, der Kayserhabe ihnen in Religrons-Sachen nichts zu be-fehlen. Das Änderte. )3cvbu8 il. der Kö-nig in Engelland wolle etliche Ding in der Re-ligion änderen , und die Lslvinische Ketzereyetwas minderen. Die Unterthanen aber wol-len nit nur keine solche Gewalt an ihrem Kö-nig erkennen, sondern jagten ihn schimpflicher