840 bl.ryö. VomFrlden:
ral-Frid ist wann alle, so Krieg geführt haben,zugleich Frid schließen, ksrliculsr Frid/wanneiner aus ihnen von den andern weicht, undallein mit dem Feind trsAirt.
35« Ehe man würcklich schließt, machtman krLlimmsr-l'r^-ttLn, oder voraus Un-lerredungen. krLlimmZr-zrticu!» oderBe-Lingnusten voraus.
z6. Beym Fried machen nimmt man dar-zu ein oder anderen benachbarten mächtigenStaat. Dieser ist zwischen den zweyen Par,theyen der Mediator oder Mittler. Diesernimmt die Lsr-Ntie auf sich, das ist, er ver-spricht durch seine Macht den Frieden zwischenbeeden zu versichern, und wann einer brechenwolle ihne zu zwingen mit Gewalt.
Z7. Die Brief woraus die Friedens «Be-dingungen gefchriben, werden genennt Instru-ment» , werden von beeden Theilen rsttäcirk,unmschriben, und ausgewechselt.
Von Miancen oder Bündnuß
sen.
38« ^llisnce, H'cLäus oder Bündnuß istentweder o/e»//v, wann sich einige verbin-den, wider Sen dritten zukriegen: oder ^e/en-Fv, wann man sich nur verbindet wider denDritten sich zu wehren, äiiürke heist man je-ne, so sich also verbunden haben, man heistdie äiüLnceu,auch 'i'rzÄLlen.
; 9 .