8.178. Von Leibs-Gebärden. 84-
was überreichen will- e. Z. einen Brieff, Speiß,Giaß rc. soll mans nil mit blosser Hand thuen,sonder mit einem Delier, oder Tazq, odernur mit zwey Fingern.
Der Rucken / Schultern / Leib.
1. Man muß nik hauchend stehen oder si-tzen re. sondern ausrecht.
2. Reibe undräncke den Leib nit herumb.
;. Den Bauch startze nit sürwärks hinaus.
DieFüß.
r. Stampfe nit, oder gibe gleichsam denTact nit damit.
2. Die Fersen sollen einwärts, die Zähenoder auswärts gestellt seyn. Und die Herftdes lincken Fuß etwas vor derVerftn des rech-nn Fuß stehen.
z. Zm keveren? machen zihe den rechtesFuß ein wenig hinter den lincken, und neigedas Haupt sammt der Brust. Je vornehmerdie Persohnge tiefferist die Neigung. Manns«in Fürstliche Person, so muß man auch dasKnye etwas darzu biegen. Man soll aberkein ungenehmes Geräusch mit dem Sohlenverursachen.
4. In der Kirchen, wsdaß hes'ägifte Sa-krament steht, biegt man das Anye bis zurErden. Bey anderen Altären oder Bildnusssrn nicht ss liess.
Spreitze dir Füß nicht weit auseinan-! der weder im Sitzen weder im Stehen,lv- Theil. //lsso»-. Hhh L.