8<o I7Y. Von Rleidern.
6. Im Sitzen lege einen nicht über den an-deren; schlenge sie nicht, streck sie nicht zuweit hinaus.
r>ium. 179.
H. Theil vonKleydern.
1. Du solst selbe halten sauber vom Un-flats), Unzifer, Löchern.
2. Nicht vom Leib herabhängen oder offenfliegen lassen, sondern einknöpfen, binden rc.sonderbar das Halßtuch,Camisol, Stumpfund Schuhe.
z. Der Hut nicht in die Augen herab ge-truckt, nicht frech nach der Quer gesetzt.
4. Wann man vorbey gehet vor Leucht»die mehr, älter oder angesehener seynd als wir,item vor heiligen Bildnuffen: oder wann einanderer messet, einen ruffn: Item wann mandie heilige Nähmen ausspricht. Item beymGeben rc. nimmt man den Hut oder Haubemit der rechten Hand von dem Kopf, stecktselben unter den lincken Armb, oder halt ihnvor seiner am Leid, also daß das Hohle ein-wärts gekehrt seye.
5. Den Mantel lege a» die beede Schul-tern, daß er nicht auf einer Seite herabschleiffe. Schlage denselben nicht ums Mauljonderbar vor andern keuchen, wann du allembist, und Kälte ist, kanst du der Noth Geuu-1gen thuen.