IV. Echlettwerns Angelegenheit 2. SOI
kern, auf den Dörfern und in den Städten;philosophische und politische Gründe für dieseFreyheit, und Widerlegung derer, womit mandir Innungen, den Zwang im Handel, vertheild gen wollen. — "Freunde, lasset uns ein»„mal aufhören, von jenen blendenden Schatten«„bildern, Bonum publrcum, gemeines„Beste, Wohl des Ganzen, mit einem so»„genanten patriotischen Enthusiasmus zu re-iben; lasset uns vielmehr das Bonum pri»,,xarum, das besondere Beste, und das Wohl„eines jeden Individuums, mit den beruhigen»„den stillen Empfindungen der Gerechtigkeit und„Wohlthätigkeit des Menschen, recht zu Her»„zen nehmen. S. y4- — Das gemeine Beste,„abgesondert von dem Besten eines jeden Jndivi,„puums, ist ein Jrlicht, welches in unabsehr„liehe Labyrinthe der Unruhen und des Verder»„bens führet. S. 96.
Bey dieser Freyhrik der Gewerbe befürch-tet der V. nicht, daß eines zu sehr beseht odergetrieben werde; ein Gleichgewicht wird sichvon selbst erhalten. Er besorgt nicht, daß dieSchenkungsfreyheit bey Bier und Wein Umvrdnungen machen werde. — "So wenig die„Polizey das Recht hat, einem Menschen seine„Glieder zu verstümmeln, weil er sich und am„Lern so grossen Schaden damit thun kan; so„wenig ist es ihr auch erlaubt, einem MenschenO 2 „seine