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Vierter Band.
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VI. Schlettweins Angelegenheit. 2. 2IZ

Zuletzt redet der H. V noch von einigenEinwürfen, die man seinem Systeme bishergemacht hat. Einige haben zu behaupten ge-sucht, dadurch daß man die Abgaben alleinauf die jährlichen Ecndren lege, werde derWerth der Grundstücke zum Schaden des Lan-des vermindert. Aber eine beygebrachte Nach-richt von den gestiegenen Preisen der Ländereyenin denen Aemtern, wo das neue System wört-lich eingeführt ist, beweiset völlig das Gegen-theil. Auch die Bedenklichkeit, welche ich beydem neuen System zu finden geglaubt, und inder Bibliothek III. S.s;s angezeigt habe, hatder H. V. einer umständlichen Widerlegungwerth gehalten; sie scheint anch mehrern vorge-kommen zu seyn. Was unsern Einwarf be»sonders betrift, ist, daß die Abgaben in demneuen Systeme nicht nach der jährlichen Erndkeang schlagen werden sollen, sondern ste werdennach dem mitlern, oder fast geringsten Ertragebestimk, so daß sie der Landmann selbst auchbeym Miöwachse, wegen der genossenen guimJahre, tragen kan. Daß Holland ein Be-weist wider das neue System sey, wird geleug-net, weil es, seine Colonten und Fischereyenmit eingerechnet, recht viele eigene Productehabe. Ja, Holland würde sich besser stehn,wenn es seineConsumtion, und seine Gewerbenicht mit Abgaben beschweret hätte.