Band 
Erster Theil
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geitzig.

Einkam«men derKirchen»Dienerenin der er.sten ChristlichtnKirch«Opfer.

zz4 5?elverischer Kirchen Geeichten

nicht daß sie erst nach dem Tod für solche aufgeworffen,sondern (e) weilsie schon bey th em Leben da .vor gehalten worden) einVorb ld gewesen,so hat eS anderen,« treinerLehr und an gottseligem Leben übel gemang-1 et.Dte Ebe die ihnen Gott Melassehat man ihnen verbiet n wollen:hingegen waS ihnen vonGrtt verk-otten lweltlichePrachr undHerrltch-keil) bat man ihnen gestattet Daraus aber ist erwachsen « daß ste we-gen Unkeuschheltve-schryt waren Sihe^. 0 . 6 , 4 . Also kragt Her«Mezerav ssi, „die Clcrtsey seye überall leichtfertig gewesen, die meisten„haben Kebsweiber;und einige Viacom haben 4 oder s solche Weider„deysam n gehabt Die seyen die keuschesten gewesen, welche in der Ebe«geiebt.DieNonnen haben ihre Gelübd nichtgehalten;noch tndenClö-„siern sich behalten laffen.Andere B schöffhaben 2 stch in Conspiraris-nen wider d^eOberkeit eingelassen.^. 0 . 6 l 6 . Mit dem jagen undvoglen die Zeit verderbt. e. 5 r?. "> Dem ^eponstmo sich ergeben(§). v. Die dem Cdristen.Volck den Reichthum in Christo beheben,und dieSchatze im Himmel antragen sollen, haben selbst die Reichthumder Welt an sich zubringen,und nicht das Geistliche bey den Zuhörerenzuvermehren, sondern sich von der Zuhöreren zeitlichen Güteren zube-reicheren,getrachtet. Weilen hieraus sonderlich viel Unheils erwach-sen, müssen wir den Leser ein wenig darbey aufhalten.

xxxlll. Die Kirchendiener hatten in den zoo. ersten Jahrennach Christi Geburt,kein ander Einkommen als die freywilltgen E teu-ren der Christe», welche oklariones, in Teutscher Sprach, dre (Opfer(ab osserenäo) genennt wurden. Darvon Blat 22z 22;. Dtan' brach! e Brod, Wein, Honig, re. WaS man brachte, das wurde durchdie Oiaconos undSubäiaconos dem Vvlck ausser dem Chor abgenom-men, und aufden Altar gelegt; durch die Btschöffe und Elteste wurdendie Gaben gesegnet das H. Abendmahl gehalten, und Brod und Weindem anwesenden Cbristen Volck mitgetheilt. Aber das v. z? 8 . zuCarthago lil. und das O. 54 r. zu Orleans gehaltene iv. Conc^lium, haben gebotten, an denen Taaen, an welchen dasH. Abendmahlgehalten worden, solle man keine Gaben in die Kirch bringen als Brodund Wein. Wer etwas bringen wolle, der mußte es an anderen Ta-gen thun. Anfangs wurden nur effige Sachen geopferet. Hernachbrachte man auch Bücher, Kleider, Haußgeratb, Güter, Viehe,Menschen,rc. Um solche Ding wurde ein Brief ausgerichtet der wurdedem Priester überlieferet, und von dem Priestec suf den Altar gelegt.

Sthe

(e) Viö. V»ai,n. sx. ^lemso. park.48. (k ) Lvmxcnct. Nr-

gor. p. 174.