Viertes Buch.
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Stadt oder grossen Flecken abwarteten, sich des in den umliegenden^ ^Dörfferen wohnenden Christen Volcks annehmen; deßwegen noth,wendig war,daß unterschiedliche Persohnen solchen Kirchen abwarten.
Daß Carolus ^.dieser Ktrchendieneren alte Freyheit geschwächt habe,ist nicht wahrscheinlich. Es wurde zwar unter dessen Regierung mitmehrerem Ernst daraufgedrungen, daß wann bey einer Kirch unter-schiedliche Persohnen vorstehen,die von Augnstino eingeführte, unddurch Chrodegangum erneuerte Lebens-Wetse in Obacht genommenwerde; und daß solche Kirchendiener in einem Hauß wohnen. Aberder von Lang angeregte Mayntzische setzet hinzu: so des OrrsGelegenheit solches zulasset. Ohne Zweifel mußte ein jeder sichverbinden, den Gottesdienst nach damalen üblicher Weift zuverrichten,aber in der Lebens-Gattung hat man nicht mehr von ihnen erforde-ret, als ihnen tbre gute Gelegenheit gestattet.Es wird aber hiervon;«»-von ihrem Ehestand in folgendem mehrerS zuberichten seyn.
Fünftens/ werden diese eanomc, von Carolo beschrieben, als re-gulari äilcipImL viventes clienoQu^ue incieücienres, (epries Oei lautesimplorames: »Die nach der ordentlichen (ober fürgeschriebnen) Re-„gel leben und Tag und Nacht,ohne aufhören Gott sibenmabl preisen.Verstehet weder des Genedicti,noch eine andere Mönchen-Regel son-dern die erstgedachter Massen, vonAugustino eingeführte, doch wie inanderen, also auch darinn geänderte Lebens-Weise, daßdieKirchen-Diener den Gottesdienst zu denen Bl.212. ausgedruckten siben Zei-ten, zuverrichten schuldig seyn sollen. Tertulliar us zwar schreibet,daß c-z.die Christen zu seiner Zeit, um die dritte und neunte Stund zum allge-nE^.meinen Gebärt zusammen kommen (r). Aber Basilius, Hieronymus,CaffianuS, haben denen hinzugefüget, die übrigen Stunden,zu welchendie H.Schrifft sagt, daß ein oder der andere Heilige gekalkt habe(§):welche endlich (nicht wie jene Stunden dem gantzen Volck, sondern)den Mönchen, und folgends auch den Kirchendienern , und zwar zurWidergedächtnuß des Leidens Christi zuhalten geholten worden, ver-mög dieser bckandtcn Versen:
k^sec iunc 8eprenis proprer gure plällimus k^oris :li'Aar Lbristum, qui crimrna purgrr;replerlpuri; .... Dar Terka morri;cruci neüi'r; larus ejus biperrit;
äeponir z rumulo reponir-
Bbb z Zwar
(r) l'ertull. 6e/ejun. c. rs. vsU. äe Objeü. c?ulr. p, 4>8- 42 ». (r) vitl.kerrtoa. in ^xoü, leü. s.