Z96_ Helvetischer Kir chemGeschichten
N. C. G. nugfam beg!audt gemacher werden.Sihe droben Bl. l 15. Carolus bat810. die kostbare Ktrch zu A^ m der H.Jungfrau Maria (nn), nicht inExu-perantitEhrgebauet. Doch haben hier statt des Ulptsnt(oo) Wort:Lciam monlira Lc porrenro6p3rru8protunr: Die Mißgeburten kön-nen auch etwas zu dienlich seyn. Diese Legenden habenden Nutze»daß wir aus der Mönchen eigener Feder lernen,daß man solcher Hei-ligen Gebein vormals weder in den Proeeffionen herum getragen, nochin anderweg Aberglaub mit selbigen getrieben habe,ja daß sie viel hun-dert Jahr unter der Erden,und so verborgen gewesen, daß niemand ge-wußt, wo sie liegen,sondern solches zu erfahren eine göttliche Offenbah-rung vonnöthen gewesen. Was aber von folchenOffenbahrungen zuhal-ten, sihe Bl. n i. Zeiget Carolus in angeregtem Brief an, dieGläubigen haben obiges Begehren an ihn gethan „aus Liebe gegen
„Gott, und dem Leiden der H.H. Märtyreren. ö. Zubeförderen das„Aufnehmen der Kirchen, Dieneren dieses Orts, und damit selbigedurch solche Lebens-Mittel ihr Amt immer fortsetzen können. iv.DieseKirchendiener werden genennet Longrcgsrio esnonicorum.Lanonici»weilen sie nach gewissen Regle» zuleben verpflichtet waren. Sihe Bl.182. (0): und Longregacio- eine Versammlung, weilen diejenigen,welche in dieser Ktrch dem Gottesdienst abwarten mußten gleichsam ei-nen Leib ausgemachet. Lang will(p) ausdemä.c.8iz.zu Mayntz ge-haltenen Corcilio,und sonst beweisen,^.solche Kirchendiener haben allebey einander,in einem geftblossenenHauß wohnen,beysammen essen undschlaffen müssen. 6. Die Kirch zu Zürich habe damals keine andere al-unverehelichete Kirchend-ener gehabt. AberdicsemMann ist weder diealte Lebensgattung der Kirchendieners» zu Zürich,noch dieWicht der-WenK selbigen recht bekandt gewesen. Jene war also bewandt. Ein e.Weise und l2s 9 .(g) gestellteSchrifft.gibtm t,es seyen von Alters her ro.Clofter-Aujahl der Höf gewesen,dastkBehausungen,welchevonden Kirchendienern zumChorder. Grossem Münster, bewohnet worden. Aus diesem ist zuschließen, daßanfänglich nur zehen solche Versöhnen gewesen, (um welches hernachmehrere Muthmaßungen anziehen wird) deren jede ein sonderbaresWohnhauß gehabt.Aufsolchen Fuß möchte das Kirchen» West» durchRupertumgesetzet worden seyn.Dann weilen selbiger Zeit wenig Kir-chen gewesen,so mußten die aufden Dörflern den Goktesdienstin denennächstgelegnen Städten besuchen, hingegen die so den Kirchen in einer
Stadt
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