Band 
Erster Theil
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Viertes Buch. 409

„Die Fräacktsche, Gallische, Römische Priester halte« es eine grosseN § ^„Sund seyn, daß einer eine Wittwe, deren Kind er aus Taufgehebt, 81z.„heyrathe: die Römer trennen solche Eheleut von einander M: und„achten,daß man sie an Leib und Leben, oder mit Verweisung aus dem-Hand straffen solle. So solches je eine Sünd ist, habe ich es nicht ge-„wußt, habe nicht gefunden, daß es von den Concilien, oder den Päb-„sten, oder den Väreren, oder in H. Schrifft verholten gewesen. Ach„kan nicht fassen (I), warum die Geistliche Verwandtschaft im Heyra-„chen eine Hindernuß seyn solle, sintesmahl wir alle durch den H.TaG„Christi und der Kirchen,Söhne und Töchteren, Bruder und Schwe-„fteren werden.,, Um^.e 540. hatzwarKayserJustinianus, ohneZweifel aus Angeben seiner Bischöfen, verbotten, es solle keiner dieje-nige Persohn,für welche er im H.Taufversprochen, heyrathemFandeaber so schlechte Gehorsame, daß ä.e. 6-r. im Trullensischen Conei-lio, dieses Verbott widerholet worden (m). Die alten Coreilia undReichS-Gesätze liessen es bleiben, bey denen in H. Schrift verbottnenGraden. Sihe oben Bl. 21^.267. Nun wird verbotten^.der vierteGrad der Bluts-Freundschafft. s. Daß man nicht allein die zumH.

Tauf, sondern auch die zur Firmung gebrachte Kinder; und nicht nurdie Kinder sondern auch die Eiteren derselbigen nicht heyrathe.

Dieser Zeit war Ertzbischoffzu RheimS, Wolfharius. Diesen sen-o-"-"»dete der Kayser, wegen einiger Streit-Händlen, inRhatiam, als zuCtzur Bischoffgewesen/Remedius oder Remigius.Dtefer kam an diesesBischthum e. 306. an Constanttni statt. Unter seinem Nahmensind ausgegangen ^lemLnnicss LcclellL vereris, 6snones ex ?onti6-cum Lpiüolis excerpri, L k.smeäio Lpilcopo Lurienst (n): „SatzUN-„gen der alten Kirchen in A!emannien,ans dem Päbstlichen Sendbrie-„sen zusamen getragen,durch RemediumBischsffzu Chur.„ GotzastuSwill glauben (0), Wolfharius habe dem Remedio Kayserl.Befehl sol-che Satzungen zustellen überbracht, darum daß die AlemannischenPriester,in ReligionS-Sachen gantz unwissend gewesen. Bischof Hat-tonis Exempel zwar, wird 8 22. beweisen, daß die damalige Bi-

schöfe ihren unterhabenden Priesteren und Gemeinden einen kurtzenAuszug zu Handen geftellet, derenjentgen Kirchen-Satzungen, welchesie von mehrer Wichtigkeit seyn bedunckt; doch hätte Remedius mit de-nen obgemeldeten, wenig Nutzen schaffen können, als die keine Sachenberühren,an welchen den Pfarreren oder Gemeinden viel gelegen-Aber. 1 . Theil. Ddd ich

(k) Lpiü.22. (l) Lpiü. II. (m) Ora. 5Z-(n) Lxilibentur2;r»i. e--c. (u) n§.