44c>
_ Helvetischer Kirchen-Geschichten _
dere,widerdte Aebtiffin,das daselbsttge Collatur-Recht behaupten.DrrN- C- G. S^eit wurde gewissen Schied-Richteren übergeben,welche geschlossen,diese Grafen haben /U8 ^civocLtte rarioneproprietäre, dieCast-Vogtcyüber diese Capell,als welche in dem Gräfl. Gebiet gestanden, doch seyesie 6ÜÄ LccieliM 8. petrj in I'urego, eine Tochter von S.Peters Kirchin Zürich; deßwegen der Pfarrer zu S.Peter dorthin gehen müßte,denGottesdienst daselbst zuverrtchten, biß sie ä.c. lsn. einen eignenPfarrer bekomen. d. ä.L. i 52s. hat man bey Abbuchung des Fron-Altars zu S.Peter wahrgenommen,daß derOrt sumpfechtig,und derTaufstein vormals daselbst möchte gestanden seyn, und man in dieserKirch lang das Tauf-Recht gehabt, ehe und bevor die Altär eingeführtworden, v. Die 1325. gewesene Aebtifftn,zum Frauen Müu-S. Peter ster,nennete sich ?Ltronam der Kirch zu S. Peter. Aber ä. IZ 47 .von der hat die Aebtiffin Ftdes, oder Ftda von Hohen. Klingen (ihre Geld-Aebkiffin Schulden zubezahlen) mit gemeinem Willen ihres Convents,und sou-verkaufft ^riich der Bürgeren zu Zürich, alles Recht so ihr Stifft an der Krrchund Kirchensatz zu S.Peter hatte sonderlich au der Mund der frühenTag Meß, S. Cathartna Altars, mit allen Eigenschafftea an HerrBürgermeister Rod. Brun um 211 .Marck Silber verkauft, mit den-selben zuthun,was eine Aebtiffin undFürstin zum Frauen, Münster bißdabin gethan.So daß sich nicht zuverwunderen,daß H. BürgermeisterKomt an Btun in diese Kirch begrabe» worden. Die Erben dieses Herren, ha-den Spl. hen ihr Recht an sothane Kirch um z soo.Gulden dem Sptthal zuZü,ryai. xjch verkauft,welcher von der Zeit an sich angemaffet, 7»? presenranäi
(r), den Gewalt den erwehlten Pfarrer an den Bisch offzusenden, umdcssenBestättigung zu erwerbe.Alfo wehlete dieGemeind ihrenPfarrerund öffnete dieWahl ihrem pscrono und ober Gewalthaber,von diesemwurde derErwehlte an denBtschoffgewiesen,als von welchem alle solcheWahlen bekräfftiget werden müßten. So daß durch oben von der Aeb-tissin angeregtes ss»8 pÄrronarus, oder den Kirchen-Satz zu S. Peter,allein dieses ^U8 prsesenranäi zuverstehen,welches auch dteseAcbt ssln ge-gen die Kirch Astorff k c. 1426.tbrovorbehalten hat. DieserKaufkam dem Spithal wohl zu statten. Nicht allein darum, daß selbiger alleVerlassenschafft deren daselbsttgenPriesterschafft ererbet, so daß ohne desSpitbals Erlaubnuß kein Priester dieser Kirch,etwas von dem seinigenjemandem testamentirk dörssen,sondern als der Spithal welcher etwa»r zo. Versöhnen ernehrete, so erarmet war, daß L. 1379. kaum 2s.
Per-
(r) viAcrunr nimirum /u; LLrprov.<^oa1tj-
tur.Lonliüor. l.ib. i. lic. r.äcüair. »r.