Band 
Erster Theil
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Viertes Buch.

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Versöhnen daraus zuleben hatten, ist diese Pfarrkirch auf des Spit'w ^ «thals Anhalten, vom Abt zu Capel, als Päbst-und BischoffkichemCommiffario(ohngeachtet der ernstlichen Brotestation des damaligenPfarrers Ulrich Phungen,) dem Spitthal einverleibet, dem Pfarrerund seinen Caplanen fderen mit der Zeit s. waren) ein gewisses Ein-kommen bestimmet, und das übrige dem Spitthal zum H. Geist zuge-eignet worden. Von da an wurde der Pfarrer genennet perpecuuo

Vicarius ?arocIiiLlis LccleliL §. perri l'buricenüs : beständiger Statte

Halter in der Pfarr-Ktrch zu S.Peter. Dann der Spitthal massettAch das eigentliche Pfaw Recht an.

Lang vermeynt, es seye diese und des Cyriaei Capell zu König Lud-CaMen mwtgs Zeiten, schon alt gewesen (u), des Grossen Münsters Töchteren, Zürich,und seye derenwegen dieses Münster von Carolo eine Mutter-Lirch genennet worden.Ntcht nur aber seyen diese beyde,sondern aucheine auf demHofgestandene,uralteKayftrl.und der H.Jungfrauen Ca-pell,damals zu Zürich bekandt gewesen. Von dem Wörtlein Mutter-Lirch,siveBl.Zy8. Carolusgedencket in seinem Brief keiner Capell rderen er doch,wann solche damals zu Zürichgewesen,eben so wentgver-geffen hätte,als hier Ludovieus,und r 176. Bertoldus. Das TrosseMünster kan wegen obgedachter Capellen,von Carolo keine Mutter-Kirch genennet worden seyn. Der H.Jungfrauen Capell, ist lang nachCaroUTod erbauet worden.SCyriaksCapell wurde aufgerichtet durchdiejenigen,welche Gott darin« gedicnet. Wie hat sie dann zum Grosse«Münster gehört? Also hätte König Ludwig, S. Peters Capell demFrauen-Münster nicht übergeben,so die Sttfftsherren Ansprach darangehabt hätten.Vielmehr ist aus dem,daß sie in König Ludwigs Gewaltgewesen, zuschließen,daß der Königl. Statthalter (als welcher ohnfemdarvon gewöhnet) selbige besucht,vielleicht auch erbauet habe. Dannsolche Regentenwolten dergleichen Capellen haben (x).Nachdem aberder König setnRecht über diese Capell,seiner Tochter übergeben,möchteder Reichs-Vogt für sich und seine Haußgenoffen,etne neue aufden Hofgesetzet haben.Doch daß zu König Ludwigs Zeiten,in Zürich neben denChorherren mehrere Kirchendiener gewesen,will nicht in Abred seyn.

Lang begebet bey diesem Anlaß noch zweenFehler.Darum daß meinsel.Vater geschrieben, zu Zürich habe man i zw. Jahr lang weder Ca- Mler.pellen noch Mär gehabt (7),bezüchtiget ihn Lang (r) einer Unwahr-

1. Theil. Hhh helr.

(") P2Z. 61(x) viti, ^rnö. l.exic« 7°lk; (x) Zpec. xsx. SIS.

^7.) ^-^c. eil,