Band 
Erster Theil
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Viertes Buch.

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Mönchen bey. Die übrigen suchte der Biftboss durch einen Aufschub N. C. G.zuergwinnen. Vermahnete die Priesterschafft zu dreytägigcm fastenund bätten.Nach solchem fasten begab er sich nach S.Gallen, allwo bißVorhaben auch nicht jedermann gefallen; nachdem es aber durch Gri-moaldum beliebet worden, verfügte sich der Bischoff samt dem OecanHartmuth zu des Otmari Sarck.Nachdem sie selbigen eröffnet, stindensie unter dessen Haupt und um die Brust unversehrte Oblaten. Wannund wie diese dorthin komen hat Jso, der diese Historie beschrieben (7),wie er sagt,nicht gewußt. Der Leichnam wurde erhebt, und unter demGesang der Mönchen, in S.Galli Münster, an die rechte Seiten desAltars gefttzt.Folgenden Tagsgebotte derBischoff dieser ErhebungS-Tag solle jährlich mit Vigilien und Messen feyrlich begangen werden.

Nach dieser Erhebung seye S. Gallt Münster mit vielen Dünsten an-gefüllet worden,und einem lieblichen Geruch,welchen aber allein dieje-nige Mönchen,so vor andere aus heilig gelebt,verspürt haben. Baldseyen noch mehrere Wunderwerck erfolget.Jso schreibet,er habe solcheBegebenheiten aufgezeichnet, „aufdaß man erkenne, daß derjenige bil-„ligauf Erden verehret werde, welcher durch tägliche Wunderwerck„verklärt werde aus dem Himmel.'(2). Ist sich aber zuverwunderen,daß Jso, welcher an demjenigen Ort gelebt, da so viel Wunderwerckgeschehen seyn solle,keines erzehlet,welchem er persönlich beygewohnet.

Ob bey denen, welche den Geruch verspürt haben sollen, Andacht oderAberglaub,und beyJsone Leichtgläubigkeit gewesen,stelledahinWun-derwerck geschehen zu Starckung der Schwachen,und zu Überzeugungder Gottlosen, werden deßwegen nicht nur von Frotnen, sondern auchvon Verruchten wahrgenommen.

Jso wolle nicht wissen, wann und wie die oblara öder Hostien, ittHEmindes OtmariSarck kommen seyen.Es ist aber bekandt (2), daß so ein von Todten,der Kirch gebanneter,gestorben,ehe man ihm das H. Abendmahl darret- Sarck ge.chen können, man ihme solches erst nach dem Tod gegeben, das ist, maiM.legte es mit ihme inS Grab anzuzeigen eine solche Person seye im Frie-den,das ist in der Gemeinschafft der Kirch abgestorben.Dieses wurde ä.

0.419. (l>) in einem Carthaginensischen,und ä.L. f78.zu Auxerre (c)in einemFrantzösischenConctlio verbotten.Doch behielten dieMönchendteseWeise,als derenPatriarchBenedictus(cl) solches zu practieiren be-fohlen,gegen einem Jüngling, welcher, als er ohne Crlaubnuß aus dem

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(x) l)e dlirsc. 8. Ormar. (?) Ibiä. prekär, (s) Oblervst. l.ib, 1.^

9. (b) L-rtksZ. VI. ^.»8. (c) ^nriüoäor. §. rr. (ö) 6re§. Oisl. l-ib. L.