Band 
Erster Theil
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Helvetischer KirchemGeschichten

N. C. G. te das Clvster Petershausen, und zöge unverrkchteter Sach Heim (s).

l„9L. Den erlittenen Schaden zurächen, haben die Costantzer folgends desClosterS Landfchafft verberget, und schoneten den Kirchen selbst nicht.Als aber beyde Partheyen an der Tbnr Hand.gemein worden, erhielteder Patriarch das Feld,dargegen MarggrafBerchtold,welcher sich sei-nes bruderS äusserst beladen, widerum in des S. Gallischen CwstersLand gefallen, und bat alles mit Feuer und blut gefärbet. Doch hatArnold den Bischoffi.Stuhl etliche Jahr besessen,und mußte Gebhardvon Costantz weichen (i>); welches (wie eS scheinet,) vor c. 1294.nicht geschehen seyn möchte.

los;. Dieser hielte mit seiner Parthey eine Bersamkung zu Ulm (c); lnPäbstler Welcher die Anwesenden versprochen,steh ihme zu unterwerffen HertzogWels, MarggrafBerchtold, und die übrigen Grafen, sind einen zwey-„cy »uulm.^^Egen Frieden eingegangen, in welchem die Clerifey eingeschlossen,welche unter Catdolifchen (also nenneten fie die Päbstler) Bischöffe«Wohnen. Der Gegenbtschoff Arnold, und dessen Anhänger wurdenausgeschlossen- Bey Abt Stfrid war die Forchl, durch einige Gemein-same mit denen Verbanneten den bann über sich und setn Clostcr zuzie-hen so groß (ö), daß er bey Richards zu Maffilien um etne Zell, (istdie Probstev Grafenhäusen) angehalten, in welcher er sich bey erforde-render Noth möchte aufhalten.

ro9g. Gebhard hielte zu Costantz einen Volck,reichen Synodum, pround zu Co- k^ekormanöL clilciplina Lccleüss (s), um die Kirchen»Zucht Merbesse-stantz. ren; widerholete darum die Gebott Wider die Priester-Ehe und Kaiser-liche lnvekirur.die Fronfasten sttzte er aufdte lOIs.zu Oiuindel-bürg bestickte Zeit. Nach Ostern und Pfingsten solle man nur z Tagfeyren.Jm gantzen Ertzbtschthum Mayntz,«md bißdahtn nach Osterndie gantze Wochen;nach PfiMen,nur ein Tag grfeyret. Auderstwowurden in jeder Wochen z. Tag gefeyret. Diese Gewohnheit führteGebhard jetzund in setnemBiftbthum auch eim AbtSiftid klagte anbey(f) wider Dudonem, welcher fich und seine Güter dem Cloßer verlobt,aber seine Güter mit fich in ein ander Closter gezogen habe. Dieses be-gabt fich r.Jahr vor diesem Synodo.UrbanuS gab dem Gebhardo An-leitung,den Dudonem mit dem bann zubedräuen; als aber Dudo inseiner Meynung verharrete,und man von thm ausgestreuet er wolle denMönchenstand verlassen, erlangete Siftid, daßerbey angedräuetembann sich in des Closters Gehorsam begeben solle. Et-

(,) kurcarö. kercolä. -ä ^n.cir öucel. 10^7. (K) kucel. (7onk.^.ioAr.tlafn. N126. (c) Lerrolö. (ci) l-rlib. Loac. "toni, 10. p. 499. (f)

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