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IO80. endlich diesem Hertzog Wels, welche drey des Pabßs fürnehmste^ §Verfechter wider den Kayser gewesen; begegnet ist, sich erinneret, und Hörvon des Kaysers Anbängeren milter geurtheilet haben.
In alten Schriften (x) der Ktrch Zürich stehen diese Wort: Deck- , 104.
cario Ataris8.L>ancracH ^.O.HO4. ^kereloneLpitcopo 5 ä 6 a est. S. S. Pari«
Pancracii Altar (dieser stunde zu Zürich im Grossen Münster) würd »am Ai.im Jahr Christi r iO4.geweihet,durch Bischoff Ahezelonem. Daß Ar- iar i» Zü.noldus dieser Zeit nicht mehr Bischoff zu Costantz gewesen seye, istc. 1294. berichtet worden. Gebhard kam erst L. 1106. nach Co-
tzantz. Ob Mezelo, welchem in angeregten Worten, nicht nur eineBischoffiiche Verrichtung, sondern auch der Nahmen Bischoff beyge-Mffen wird, in der zwischen Zeit von der Kayserl Parthey, anS Bisch-thum beförderet worden, überlasse dem Leser zu urtheilen.
In diesen Unruhen haben sich die Sachen in so weit geänderet,daß Bischoff zuda die Kavsere vormahl ersucht worden, um Genehmhaltung der Pabst. Cbur un.Wahlen,jetzt der Kayser bey dem Pabst angehalten,daß er scinenSohnHeinrich zur Königl. Cron fördere. Dann weilen der Kayser nicht zu ^ 'Ruh kommen können 7 wolte er verschaffen daß ihm sein Sohn ohneStreit nachfolge, und sendete zween Ertz und z.Bischoffe nach Rom,mit Pabst Paschale hiervon zuhandlen.Einrr dieser Bifchössen war Ul-rich,welchem drrKavser daSCburischeBischthum übergeben hattc.AberUlrich war so undanckbar,daß er nicht nur selbst, fich an Pafchalem ge-hencket 7),sondern auch geholffen des Kaysers Sohn vom Vatter ab-wendig machen,aus welchem viel Unheil erwachfen.Dann nachdem deS KayserKaysers Soh durchRuthardumBischoff zu Mayntz undGebhardum von seinemBischoff zuCostantz,die Sachsen beredt,daß sie Paschalemsür den recht, Wnmäffigen Pabst erkennet hat er seinen Herren Vater bekrieget,gefangen(2), dasKavserthum an sich gerissen, zu Northausen in Thüringen, um no;.Pst atzen eine Verlamluna der Fürsten und Bifchössen gehalten, inwelcher der Soh sich erklärt, seinem Vater zugehorsamen so nur der-selbige dem Pabst sich unterwerffe. Diesem Concrlio wovnete bey (s)der Bischoff zu Cbur; auch Bischoff Gebhard als Päbstl. Cowmissa-rius,und hulffe schliessen,die Kaysee sollen der Prälaten Wohl sich nichtmehr annehmen; diesogena nte Simonische Geistliche,sollen entsetzet,die Todten ausgegrabcn werden (b), und den Prtesteren solle die Eheverdottenseyn.
Dieses
(x) 8ckol. p. 197. (7) (Zulcr. Ntirr. p. "5. (2) loLciirur vrspcrx.leä ^uro, VikL ttcnrici cvnLrairc. (s) Luler, p. H;.». (b), Oo^eitiio, cir°.
Ltrron. liiläeriieiw.visxerx.