Viertes Buch»
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Solches hatden Pabst Paschalem, so übel verdrossen,daß erdem BL- N. C. G,schoffdie Lonkrmanorr abgeschlagen/ schon er deßwegen Dietrich Abt mo,z« Petershausen,um selbige zubegehren (Z) zweymahl nach Rom ge-sendet. Dock behielte Ulrich das Bischthum, und verwaltete es 8.
Jahr ohne Wethung, biß Gelasius u. des Paschalts Nachsicht, in dieConktmarion eingewtlliget.
Dann Kayser Heinrich i v.kaum aus. der Wett abscheiden Onnen,so hat der neue Kayser einen Rmen bezeuget wegen feines Verfahrens ,Heinrichgegen seinen Herren Vater,und Laß er dem Pabst das Kayserliche lnve-gehetmsiHKimr-Recht übergeben; liesse sich schon ^ 1107. vernehmen, dieses selbst.
Recht ftye demKayser wider MeBilligkeit abgedrurrgen worden. Nach-dem er in geheim wohl überlegt, wie er dieft zweyfache Scharten aus,
Wetzen könne, führte er L mo. in begleit Berchtold i r!. Hcrtzs-gen von Zeringrn (b),zooOo.Reuter,nebst vielemFußvolcknachRom,allwo Pabst PaschaliS, den Kayser von seinem Vorhaben abzuwenden, BMnpltkselbigem versprochen, alle dem Pabst von den Kayseren bekehrte Länderdas Invr.und Güter abzutretten, in Hoffnung der Kayser werde dem Pabst bin-Atur,gegen dasRechtder Prälaten znbestättigen, ohne Widerred überlaffen.^^^Als aber der Kayser zu Rom ankommen, wurde durch selbige burgerein blntbad angerichtet , in welchem etlich !--Oo. aufgerieben worden.
Also würd die von beydenTheilen am verstorbnenKayftr begaugeneUn-ereu,durch dieRömer an den Teutschen,und durch die Teutschen an denRömeren gestraft. Die Sach ksmfo weit,daß PabstPaschalts und vielCardinäle,ausKaystrl.befehl t» Arrestgeoomen worden,der Pabst abernach 61.käsiger Verhafftung,auf der Cardinälen Anhalten dem Kayserfchrifftlich, eidlich, und durch Empfahung des H.Aben-mahls,vrrspro-chen, dem Kayser könftightn in Erwehlung oder beftättigung der Prä-laten,keinen Eingriffzuthun, den erlittenen Schaden weder am Kaystrnoch an jemand anderem zu rächen, und deu Kayser zu ketvcn Zeiten inbann zuthun (>). Aber in folgendem Jahr wurde durch den treulose»
Pabst alles über deu Hauffen geworffen, als welchem die Hildebrsn--inische Bischöffe ins Angesicht gesagt r Scriprum pravirarem Lc bsL-r«6n eonrinebsr slc), die vom Pabst dem Kayser fchrifftlich eingehän-digte Zusag,seye ketzerisch. Der Kayser hielte bey demPabst an,und er-langte die Crlassung des wider feinen Herren Vater ausgesprochnenbanvS, auch gestattete der Pabst selbigen in eine Ktrch zulegen. Nach-
Eeee» dem
(g) I^erclc. psz. irS. l.Ln§. PLZ. s6r. (U) I.ZNZ. p. 4 r 7 « (i) OoäecUjn.
8lMLon Ounelm. in Lotä-ü. cuk» not. r» loe. cit. (k)
kisrrmsn. iVnnLl. Linüäl- x. 179.