612_H elve tischer Kirchen-GeschlchtM_
N. C. G. demdevKayser dieses,nicht ohne des Pabsts vielfältiges Widersprechen11 -o. erlanget, begabersich samt Ulrich Btschoffzu Costantz,Wido vonChur,Degradc ^ und vielen anderen Fürsten und Bischöfen nach Speyr, hielte seinemren Baker Vater,5 Jahr nach dessen Tod,so prächtige Letchbegängnuß, daß der«gleichen keinemKayser widerfahre,hat zugleich dieLetbeige-e zuSpeyrvon einer namhaften beschwerd ledig gezehlet,solche Freyheit samt demNahmen der Bischöfen und Fürsten in Kupfer zugießen,die buchstabenzuvergülden und über den Eingang der Münster«Kirch zu stellen; hin-gegen allen jetzund der Leibeigenschaft erlassenen gebotten,jährlich miteiner brennenden Kertz, bey seines Vaters Jahrzeit sich einzustellen,und von jedem Hauß ein brod unter die Armen auszutheilen (l).Todten, Die bejchwerd von welcher die Leibeigenen, so damals zu Speyrfall. wohneten, und ins könftig alldort möchten angenommen werden,lediggesprochen wurden, war lex ne^uilllmaLL nefsnäg, vulzo Budtheilvocakarur-per^uam roraLlvirs8 olr nimiam pauperrsrem gnnibi'lakra-rur (m), die unbillige und ungerechte Satzung, welche Budtheilgenennec/ und durch welche die ganye Sradt in Armuth ge-stürget würd. Die Sach verhtette sich also, wann Leibeigene zu-sammen geheyrathet, und die Frau vor dem Mann tods -erfahre»/so ward dem Bischof das beste beth, oder ander Stuck ihres Hauß-rathS, darin» er die Wahl gehabt, Heimgefallen. Ist aber der leibei-gen Mann verstorben, so hat dem Bischof oder des Stifts Vogt, dasbeste Vieh,Pferd,und bestes Kleid feiner Ver!affenschafft gebühret.Dißwurde genennet Budtheil,oder Hauptrecht, Gewand^Fall. sSihee. 640.) Auch msnus morrua, eine todte Hand,weilen,wann ein leib-eigener Mann verstorben, und kein Nahrung oder Hab verlassen, dar-von der Bischof können bezahlet werden, so hat man dem Verstorb-nen, die rechte Hand abgehauen, und dem Herren gelieferet. Dieseswmd dmch den Kavser aufgebebt, und jedem frey gelassen,das seinigeden Kinderen, oder dem Priester für Seelmefev, oder wem mau wol-le, zu testaventiereri.
n,i. Bischof Ulrichbegleitete den Kayser von Speyr nach Straßburg,Teufels woselbsthin auch Rodols, Bischof zu Basel, gebodrner Graf vondruck- Homburg sich verfügt und einen brtefunterschrieben,dartnn Jbr.Maj.
dem Closter Einsidlen,unter Abt Gero alle deffenFreyheitenbestätttget(n). Dieser Gero,Grafvon Froburg,war der io. Abt. Fienge an zu-bauen, die gewaltige, unter dem Ezel an der Sih gewelbte Aeinene, so
wnn-
(I) Vi«l. xroIi».I.ediv»n.Lkrvllic.5xlr. 4m) (n) ttairmsn.
^nnsl.