Viertes Buch.
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selbst,zustattekome.Niemand würd durch dtePrießer bedräuet,daß wauer diese oder jene Wahlfahrt nicht verrichte, ihme die sünd nicht verle-gen werde. Sondern denen,welche eineWahlfahrt zuthun gewillet wa-ren, war gerathen mit ihren Beichtvättercn sich zu unterreden.Darumschon die Wahlfahrten von etlichen gelicbet und anderen beliebet morde,so wurden sie hingegen auch von vielen ernstlich mtßrathen.Sthe §.z 2.
xvn. Der Firmung wird gedacht bev Haithone bl. 41z. §. z.und Strabo (m) Mit selbiger hatte eS diese Gelegenheit. Noch bey^ °Babsts Gregorti l. (n) Lebzeiten ,wurd in den Gallischen Kirchen derTäuflingen Stirn nicht durch einen Bischoff,sondern durch einen Prie-ster mit Oel, (wie man darfür haltet) bestrtchen. Sihe bl. 202. Abernachdem die Könige in Franckretch sich mit dem Pabst befreundet, ist diedurch Jnnocentium l.aufgebrachtePäbstltche Firmung (welcheSWorterstmals von Beda(o) dieser Ceremonie zugeeignet worden) auch inFranckreich eingeführt worden. Ob es unter Carolo Ki. geschehen, istungewiß. Diese Firmung war also beschaffen,daß der Priester alsobaldbey Zudienung deS H.Taufs den Wirbel bestrichen, hernach dem Täuf-ling,er seyejung oder alt gewesen, das H. Abendmahl zugedienet, end-lich legte der Bischoff selbigem die Hände auf, und salbete die Stirnen(?).Dann weilen der H.Taufan denen §. 8. ausgedruckten Festtagenzugedienet würd, war der Bischoff, wann solches in seiner Residentz-Stadt geschehen, gegenwartig.Nach dem Fest müßte er an die übrigenOerter feines BischthumS reisen,oder man mußte die Kinder alsbald e-möglich war, zu ihm bringen. Schon nun solches Chrismen, in einemund anderem Stuck, von den Gewohnheiten der erßenKirch in Franck-reich unterscheiden gewesen (q);hat es doch mit der heutigenRömischenFirmung keine Gemeinschafft. Dann es zu Caroli Zeiten für Lein ab-sonderliches Sacramert, sondern nur für einen Anhang des H. Taufsgehalten worden (r).Haitho sagt§.s.auSdrucklich8acramemum kapn«fmsris Lc Oonürmarionis ; nennet also den Tauf und die Firmung einGaerament, in der minderen Zahl. Darum wurde diese Ceremonieverrichtet bey dem H. Tauf, welche heut zu Tag etlicheJahr nach em-pfangenem Tauf aufgeschoben wird. Vormals liesse der Bischoff dieHandauflegung der Salbung vorgehen: dieser Zeit wird jene unter-lassen.
xvm. DaS vom Bischoffgeweihete Oel, würd auch wider die Letzte re.
Kranck-lung.,
(m) Oe Neb. Lcclel. csp. »6. (n) via. Osll. äs <7on6rm. m, 6. l< 2 ) thiä.
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