_ Viertes Buch._ 75 »
^xn,'. Ein Mittel die Wahlfahrten zuvermehreu war der ÄS-MM.
laß,welcher nach FtscheriAntontniCajetani und vieler anderen gelehr-ten Papisten Bekandtnuß,weder in H.SchrlfftGrund hat,noch denH.Väteren bekandt gewesen (». Mabillon haltet darvor,das allerättesteExempel seye der Ablaß welchen Pabst Johannes H. e. 87s. Todtenertheilt,nämlich denenjenigen, welche in dem Krieg wider die Ungläu-bigen umkommen seyen, oder umkommen wurden. Der allererste Le-t endige, welcher vom Pabst Ablaß empfangen, seye Solomon M. Bi-schof zu Costantz gewesen. Sihe bl. 48 z. Weil aber dieser Ablaß aufl ine einigeSünd gegangen,von weicher wegen er nachRom gereiset und/lrfolurian begehrt,wie viel andere gethan, bl.406. §.45. bl.414-8.i8.e le können wir diefesExempel hier nicht gelten laffen.Gestehen aber,wieMabillon femers bemercket, daß der Ablaß welcher für etliche Jahroder für die gantze Lebenszeit gegeben wird, im xi. Jahrhundert denAnfang bekommen (K). So daß der bl. 417. angeregte Ablaß erdichtetist. Solcher Maß würd ausgerufen l.bey Weihung einer Kirch. Ma-dtilon (c) findet kein älters,a!s 1020. In Helvet Historie habenwir das älteste, ä.e. 1019. bl. 559. Dieser Ablaß aber betraft alleindie damalige,und die Besuchung der jährlichen Kirchweihe.gienge man weiter. Dann dem Vorgeben nach, bey bl. z 87. gemelde-ter Weihung,damit selbige Kirch fleißig besucht werde, denen, welcheanWcihnacht,Beschneidung,Öfteren,Himmelfahrt,re.dahin kommen,vnd sür die Fabric oder Kirchenzlerden, ihre Hülfs-Hand reichen wer-den, versprochen worden, 40. Tag Ablaß oder Nachlassung von denen(nach damaligem Kirchen,Gebrauch, da die öffentliche Büß noch nichtgäntzlich in Abgang war) ihnen auferlegten Bussen (ä). Dann der Ab-laß war anfänglich nicht eine Nachlassung,einer von Gott in jenem Le-ben erwartenden Stras,fondern wie Mabillon selbst gestehet, eineNach-lassung der Straf,welche einem ärgerlichen Menschen (um selbigen zurBüß anzutreiben) wegen gegebener Aergernuß, nach den Sabungmder alten Kirch Erlegt worden. Vergl. §. 14. Bey Weihung derAufnau-Ktkch,hat Cardinal Dietwin ä e. 1142. denen, welche an derH. Dreyeinigkeit,an Adelrici, und Thomas Tag, daselbst den Gottes-dienst begehen, 700. Tag Ablaß Tod-und 7. Jahr abläßliche Sündenversprochen (e). Bonifaeius, des Constanktschen Bischofs Herman-nlCooperator, versprach denen, so S. Molai Altar in S. Mar-tins Kirch zuSchweitz besuchen,und selbigen für Kelch,Meßbücher,?a-
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