Band 
Dritter Theil
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Sechstes Buch.

hat dieser Demas die Welt liebgewonnen (I). Starb ^.0^.1549.Dessen Bruder/ Jkr. Marx Russinger/ist ^n.LKr. 1529. vonwegender Religion/von Rapperschweil gen Basel gezogen/und hatiszi. am Zugerberg das Leben eingebüßt (ll).

Der Gottesdienst solle zu Zürich im Grossen Münster/nach bis-hcriger Gewohnheit/(durch 24. Chorherren: und ;6. Caplanen :ohneden Leuthpriester und dessen Helffer) verwaltet worden seyn. Aberdas von langer Zeit ungebundene Leben dieser Chorherren / gab etli-chen/ so ihnen den Zehenden zulieferen schuldig waren/Anlas/über sol-chen Mißbrauch bey der Oberkeit zuklagen : auch beschwerten sie sich/daß sie alle Sakrament / als Lauten/ Tauffen/ Grabstein und Begrab-missen mit Gelt bezahlen; so dann/Zehenden geben müffen/welches lei-ste» (außMubleins(mm) falscher Beredung) von ihnen ein Almosengenennet worden. Nachdem aber Propst und Capitel/außVrieff undSieglen dargethan/wie dieZehenden vonCarolo und anderenKö-tiigen und Fürsten an sie kommen/ ist das Zehendenrecht bekräffriget (m)/auch drey Herren des Rahtö verordnet worden/welche zusamt vier vomCapitel / wegen deren verdeuteten Mißbrauchen/einen Rahtschlag ab-fassen solten; welcher Rahtschlag SubliElich dahin gegangen : daßman wegen Läuten/Tauffens und anderer Sacramenten/nichts: auchkein Seelgräth mehr geben solle: Propst und Capitel / sollen Pfarrerund Helffer im Grossen Münster / in Beyseyn zweyer vom Raht bestel-lcn/und auß ihren Zehenden und Gülten besolden: was dem Sigrist/durch Abschaffung obiger Mißbräuchen abgehe/ersetzen: die viel müffi-ge/doch von der Kirch/Einkommen beziehende Geistliche/abschaffen: undmehr nicht halten/als zur Verrichtung des Gottesdiensts erforderlich.Auch sollen die dißmahl verpfründete / ehrlich verpflegt / nach dero Ab,sterben aber / das Einkommen auf gelehrte Lcuth/ so alle Tag auß He-bräischer/ Griechischer und Latinischcr / als zu rechtem Verstand H.Schrifft nshtiger Spraachen/lesen und lehrcn/verwendet werden. Die-jenige / so könfftig hin zu Statt und Land zu Seelforgeren gesetzt wer-den svllen/sollen bey dem Gestifft zum Grossen Münster in das H. Pre-digamt angenommen werden : die Schulmeister sollen besser als bis-her belshnet/die Jugend aber in obigen l-eÄioncn also unterrichtet undgeübt werden/daß sie nicht mehr bcdörffen/mit ihrer Elteren Unkösten/an frömde Ort gesendet zuwerdm. Jeder Pfarrer soll bey seiner Herd

r ist sitzen/

(I) ^.Iiliorn. dälinA. p. rz. e^onf. p. rr,. (II) 5 ttimxb. p.m. 41F. d./sc.HukünZ. Inre.xr. L. »-e», Lcc. äeclic. (mm) 2uinZI. Lc Oeco!. xaZ. 80. b.(m) rr.)«ri. H.Ü. ?ubt. HZ. L-lulu slii 5 c censbn! vxxolrc'vAvr.

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schkagung

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hendens/

Mißbräu.

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