Sechstes Buch:
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mit von mehreren Personen zusamen geflicket worden. Etlicher Klei-neren und Gcbetteren halb/hatte Zwinglius noch die miltere Meinung/daß sie möchten behalten werden. Demnach aber einige Freunde ihnerinneret/daß wegen derKleideren/dieMeß von vielen für ein Opfergehalten worden: erklührte er sich/daß er von Friedens wegen/und umzuzeigen / daß es ihm nicht um Neuerungen / sonder allein um Abschaf-fung deren mit Gottes Wort streitenden Jrrthümeren zuthun/die alteKirchengcbra'uche/fo fast er Gewissens halb könte/wolte vertragen: Sol-le er aber Aergernuß dardurch verursachen/möge er zu dero MschassuWwol verstehen (s).
Damit ist es an die See! des Römischen Gottesdiensis (r)/namlichMeß und Bilder gegangen. Weilen nunmehr auß Gottes Wort be-tank were/daß die Meß kein Opfer seye; fragten etliche/warum mandann Meß hielte ? Andere wollen die Meß behalten. Gleichfahls ha-ben etliche für/andere wider die Bilder gestritten. Ludwig Hetzer vonBischoffzell/Caplan zu Wädischweil/hernach Priester zu Zürich/ließin Truck außgehen ein Büchlein / unter dem Titel: Urtheil Goe--reg/wie man sich mie den Bilderen halten sotke. Dessenerster Theil begreifft alle/den Gebrauch der Bilderen im Gottesdienst/und dero Verehrung bestreikende Schrifftörter: im anderen werdender Bilderdieneren Gründe beantwortet. Es stuhnd aber zu Zürich/zu Stadelhofen an dem Ort / da nun ein Brunnen stehet/ ein grossesvon einem Burger/auß vermeinter Andacht errichtetes Crucifix. Sol-ches haben Loren; Hochreutcner/Weber von Sangallen: und etlicheeiferige Bürger von Zürich ; under welchen Niclaus Hottinger / einSchuhmacher/ein/wie Herr Bullinger berichtek/wolbelesner/in der Re-ligion wol unterrichteter/rcdlicher Mann/der hitzigste war/vor S. Mi-chels Tag außgegraben und umgeworffen. Etliche haben solch Ver-fahren hoch empfunden/und auf deren imereMrten Leib und Leben ge-klagt ; so daß die Oberkeit auf die Thäter greiften müssen. Andere ha-ben sie vertheidiget. Die Prediger sagten auf derCanzel: Die Oberkeitbefehle den Predigeren / zureden was sie mit Gottes Wort erhaltenkönnen. Nun seye die Bilderverehrung in Gottes Wort verbotten.Deßwegen die Gefangenen nichts wider Gottes Wort gethan/und ha-be die Oberkeit zu dero Leib und Leben keinen Gewalt. Zwahr daß sieohneOberkeitliches Ansehen/ die Bilder angegriffen / möge solches ein
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