^ Helvetischer Kirchengeschichten
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1524. „den zeigen,, (g). Doch hat Grass (des Römischen Hofs Mietling) sounbillich sich aufgeführt/daß ihme auß Gnaden/und wegen Fürbitt derenEidgnossen/neben Gefangenschafft/eine zimliche Gcltbuß abgenommen/und alles Schreiben an ftömde Ort/und auß dem Hauß gehen/verbot-ten worden (r). War Lbr. 1529. noch zu Zürich.
Zu Sän- Jsh. Keslcr / würd am Neuen Jahrstag zu Sangallen / von etli-Lottes sonderlich der Weberzunfft einverleibten Burgeren/ersucht / sie inWort ge- H.Scbnfft zuunterrichten. Solches hat er ihnen (mit Bewilligungprediget, der Predigeren zuS-Laurenz) zugesagt. Um daßKeslerdre Priester-weihe weder hatte noch verlängere / ist die Zusamcnkunfft anfänglich/alle Sonntag und Freitag Morgen / in Beda Miles Trciers Hauß ge-schehen. Er hat ihnen den ersten Sendbrieff Johannis/und den an dieRömer gelesen und erklährt. Wegen anwachsenden Volks / ist dieVersamlung aufder Schneideren/endlich aufder Weberzunfft verlegt/und den Sommer durch/ bis Galli Tag gehalten worden. Bald nachKesler/ist auch Wolfgang Ulman/gewesner Mönch zu S-Luci in Chur:und nach diesem Dominicus Zilli/Schulmeister/zulesen erforderet wor-den. Dieser hat den 82. und etliche folgende Psalmen außgelegt (s).Eidgnos. Von den übrigen Eidgnossen schreibt Lang (r): „In diesem undlenzere „folgendem Iahr/haben die meiste Lobl. Ort/um die Röm.CatholischeReforma« "Religion zucrhalten/ mit Tagsatzungen / Gesandt-und Bottschafftcn/tion. »sehr viel Müh angespannet,,. Alles auß Antrieb der Clerisey / welcheden Stand Zürich durch Verleumdungen/bey den übrigen Eidgnos-sen verhasset zumachen / sich äusserst bemühet. So daß Myconius am22. Tag Jenner / H.ä Laceräores läelveUT, gut IlAurinis MAW lo-quunrur,8u^sormm,ur malö loqui äeünanr, die Eidgnössifche Prie-sterschafft/welche bisdahin Zürich Übels nachgeredet/durch eine an sieabgelassene Erinnerungs-Schrifft/darvon abgemahnet. Mit beygefüg-tem gründlichem Bericht / was es mit den Bildeten und der Meß füreine Bewandnuß habe. Aber es wolte nichts verfangen. Krafft/amxix. zu 26. TagJenner/von gesamten Eidgnösstschen Orten / (Zürich außge-äüfaesek. nommen) zu Lucern abgeredeten Abscheids / ist ein gettuckt
reAmcul. worden / in welchem xrx.Articul/ wie sie reden/zu Gottes/ der H.»Jungfrau / aller Heiligen/und gemeinen Christlichen Glaubens Nutz„und Ehr/streng undvest zuhalten/gebokten werden. Als: Daß niemand„Gottes Wort/wie es von ihren Pfarreren verkündet wird / und nun/
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(q) put>I. liZ. (r) Ib. Donst. nach Remini/c. (r) rrofmÄN. c!e Reform.P 3 Z. -»6. lt.ilcmej. :iS. 599. Lr Reform. LanZ. L-IR. (c) ü->i- Lont. AeicI.
P.M.ZI.