Band 
Dritter Theil
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SechsiesBuch.

-,— -——--N. C. G-

mann redete etwas auß der Meß / doch nicht auß H. Schlifft: setzte 1x24.alsbald die Sach denen Herren heim. Koch hat gleich dem ersten eineweitläuffige Schlifft übergeben/ die man aber/weil sie ohne H. Schl ifftgewesen/keiner Antwort gewürdiget. Etliche Schnfftörter hat er alsogebraucht/ daß die anwesende Herren/ihm zuvernemen gegeben/sothaneStellen dienen nichts zur Sach. Er selbst würd durch die drey Pfar-rer dessen überzeuget. Er beharrete aber auf seinem Vorurtheil/sagen-de: Päpste/Cardinäle/Bischöffe und Eoncilia weren seine ChristlicheKirch. Als Grass befraget wurd/ob er Zwinglii Lehr bestreiken wolle?Antwortete er: Seines Bedunkens seye eseineVermessenheit/Dingeso sämtliche Christenheit betreffen/verhandle» : weder ihme noch an«deren / gezimme von Sachen zureden/welche so viel hundert Jahr ge-währet. Wolle seinen Oberen/und denen/welche die H. Schlifft bessergelesen als dißmahl geschehe; nicht widerstreben. Doch als lang er inZürich lebe/wolle er Oberkeitlichen Gebotken gleichförmig leben: seye eranderswo / werden ihn solche Gebott nicht mehr verhinderen- AberZwinglius sagte ihm unter anderem : Es gezimme nicht nur ganzenGemeinden; sonder auch jedem Christen/desscn Gewissen zweifelhafftigseye; auß Gottes Wort Bericht zusuchen / und dessen sich zubenügen.Nüscheler sagte : Wolle sich nach Oberkeitlichen Geborten richten.

Weiters wolle er sich nicht einlassen. Hierauf haben die Commissariivom Kirchenstand/den Raht schrifftlich berichtet: Daß wann Hofmanund dessen Anhang/die H. Schrifft angezogen / haben sie felbige/nachBelieben / getruckt/gezogen und verstehen wollen. Solches haben diedrey Pfarrer selbigen widersprochen / die H. Schrifft besser erklährt/und den rechten Verstand herfürgebracht: welches aber jene weder an-nemmen/noch sich berichten lassen wollen: sonder aufihrcr Kirch (Papst/Cardinälen/Bischöffen und Conciliis) und dem / das diese verordnet/beharret: welches doch in H. Schrifft keinen Grund habe. Deßwegendie Commissarii nicht ermessen mögen/daß diese Männer/etwas widerdes Zwinglii Articul behaubttt haben. Hieraufder grosse Raht/Dicn- Obsrkeit-„stag vor Sebastiani erkennk/daß diese fünf/sintenmahl sie nichts wider l-cher„Zwinglii ehmahlige Articul erfochten / für grosse und kleine Räht ge,

„stellet / und ihnen gesagt werde: daß sie nun fürohin die Sachen bey„denen Hoch Oberkeitllichen Mandaten lassen bleiben. Solches wolle„man gehebt haben. Darwider sollen sie weder heim-noch öffentlich„nichts thun. Sonst lasse man sie glauben/was sie wollen. Widm»

„gen fahls/ gleichwie man sie in die Statt und auf die Pfründen ge-

kommen - also werde man ihnen den Weg hinauß und ab dm Pftün-

,-den